Warum kostenlose Musik meistens teuer wird
Wer „kostenlose Musik" sucht, findet drei Sorten von Angeboten — und bei allen dreien steht die Rechnung an einer anderen Stelle.
Musik unter freier Lizenz
Etwa Creative Commons. Kostenlos, aber fast immer mit Namensnennung — und die Lizenzbedingungen unterscheiden sich von Titel zu Titel. Wer zwanzig Titel einsetzt, prüft zwanzig Lizenzen.
Kostenlos, aber GEMA-pflichtig
Der häufigste Fall. Die Datei kostet nichts, der Komponist ist aber Mitglied einer Verwertungsgesellschaft. Bei öffentlicher Wiedergabe entstehen trotzdem Abgaben — an die GEMA, nicht an den Anbieter.
Kostenlos auf Zeit
Probemonate von Abo-Plattformen. Kündigt man, ist die Freigabe für neue Produktionen weg — und bei manchen Anbietern auch für die bereits veröffentlichten.
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht „was kostet der Download", sondern: Entstehen bei der Nutzung laufende Abgaben? Genau dort liegt der Unterschied.
Was GEMA-Freiheit tatsächlich bedeutet
GEMA-freie Musik stammt von Komponistinnen und Komponisten, die nicht Mitglied der GEMA sind. Die GEMA kann nur Rechte wahrnehmen, die ihr von ihren Mitgliedern übertragen wurden — bei einem Nichtmitglied hat sie nichts einzuziehen.
Ein zweiter Begriff ist mindestens genauso wichtig und wird häufig übersehen: GVL-Freiheit. Die GVL verwaltet nicht die Rechte der Komponisten, sondern die der ausübenden Künstler und Tonträgerhersteller — die sogenannten Leistungsschutzrechte. Eine Aufnahme kann GEMA-frei sein und trotzdem GVL-pflichtig.
GEMA — die Urheber
Wer die Musik geschrieben hat: Komposition und Text. Betrifft jede Nutzung des Werks, unabhängig von der Aufnahme.
GVL — die Aufnahme
Wer die Musik eingespielt und produziert hat. Betrifft die konkrete Aufnahme. Vor allem bei öffentlicher Wiedergabe relevant.
Nur wenn beides gegeben ist, fallen wirklich keine Abgaben an. Ein Anbieter, der ausschließlich von „GEMA-frei" spricht, lässt die Hälfte offen — und die Hälfte, die bei der Beschallung von Geschäftsräumen den Ausschlag gibt.
Wie SIDtunez das anbietet
Bei SIDtunez ist die Nutzung der Musik kostenlos — und zwar dauerhaft, nicht als Probezeitraum. Jeder Titel im Katalog darf heruntergeladen und kommerziell eingesetzt werden: in Videos, Podcasts, Präsentationen, auf Social Media, auch auf monetarisierten Kanälen.
Es gibt keine Begrenzung auf ein Projekt, keine Nachlizenzierung und kein Ablaufdatum für das, was bereits veröffentlicht wurde.
Wofür dann bezahlt wird
Bezahlt wird nicht die Musik, sondern der Nachweis. Das klingt nach einem Detail, ist aber der Kern des Modells — und für einen Teil der Nutzer der eigentliche Grund, überhaupt etwas zu zahlen.
Der Fall tritt ein, sobald jemand einen Beleg verlangt: die GEMA bei einer Kontrolle im Geschäft, ein Sender vor der Ausstrahlung, ein Auftraggeber vor der Abnahme. Dann genügt es nicht zu sagen, die Musik sei frei — es braucht ein Dokument.
Bescheinigung mit Prüfcode
Ein PDF, das für einen bestimmten Titel bestätigt: bei keiner Verwertungsgesellschaft angemeldet, weder für Urheber- noch für Leistungsschutzrechte. Mit einem Code, dessen Echtheit jeder selbst prüfen kann — ohne Konto und ohne Rückfrage.
Studioformate
WAV in 24 Bit und 48 kHz, dazu Einzelspuren und Alternativversionen. Für professionellen Schnitt und für Sender die richtige Wahl; MP3 reicht dort nicht.
Rechtegarantie und Freistellung
Eine vertragliche Zusage, dass die Rechtslage stimmt — und die Übernahme berechtigter Ansprüche Dritter. Das ist der Unterschied zwischen „vermutlich frei" und „belegbar frei".
Business-Radio
Musik für Geschäftsräume, mit Sendeplan und eigenen Ansagen. Hier wirkt die GVL-Freiheit am stärksten: Gerade bei der öffentlichen Wiedergabe fallen sonst die höchsten Abgaben an.
Content-ID-Freischaltung
Der Katalog ist im Content-ID-System registriert — dadurch kann auf einem Video ein automatischer Anspruch erscheinen. Auf Anforderung wird das Video freigeschaltet und der Anspruch aufgehoben.
Ohne Namensnennung
In der kostenlosen Stufe gehört eine Nennung in die Beschreibung. Mit einem Zugang entfällt sie — relevant für Werbung und für Produktionen im Kundenauftrag.
Wer nichts davon braucht, zahlt nichts. Das ist keine abgespeckte Variante, sondern dieselbe Musik — nur ohne die Papiere drumherum.
Was bleibt, wenn ein Zugang endet
Diese Frage entscheidet in der Praxis mehr als der Preis. Bei Plattformen, die die Nutzung lizenzieren, ist eine Produktion nur so lange gedeckt, wie das Abonnement läuft. Wer kündigt, hat ein Problem mit allem, was schon veröffentlicht ist.
Bei diesem Modell stellt sich die Frage nicht: Die Nutzung der Musik war von Anfang an kostenlos und ist an keinen Zugang gebunden. Ausgestellte Bescheinigungen behalten ihre Aussage zum ausgewiesenen Stand. Es endet nur, was zum Zugang gehört — neue Bescheinigungen, WAV-Dateien, das Radio.
Für wen sich was lohnt
Eine ehrliche Einordnung — nicht jeder braucht einen Zugang.
Die kostenlose Stufe genügt
Für YouTube-Kanäle, Podcasts, Social Media und interne Präsentationen. Überall dort, wo niemand einen Nachweis verlangt und die Namensnennung in der Beschreibung nicht stört.
Ein Zugang lohnt sich
Sobald jemand Papiere sehen will: bei Rundfunk und Kino, bei Werbung, bei Produktionen für Kunden — und bei der Beschallung von Geschäftsräumen, wo mit einer Kontrolle zu rechnen ist.
Häufige Fragen
Ist die Musik wirklich dauerhaft kostenlos oder nur zum Test?
Dauerhaft. Es gibt keinen Probezeitraum, der abläuft. Die kostenlose Stufe ist Teil des Modells, nicht ein Lockangebot davor.
Darf ich damit Geld verdienen?
Ja. Die Nutzung ist ausdrücklich kommerziell erlaubt, einschließlich der Monetarisierung über den eigenen Kanal. Die Einnahmen bleiben vollständig beim Nutzer.
Was ist, wenn YouTube einen Copyright-Claim anzeigt?
Ein Claim ist eine automatische Systemmeldung und kein Mangel: Der Katalog ist im Content-ID-System registriert. Das Video bleibt online und abrufbar. Auf Anforderung wird es freigeschaltet und der Anspruch aufgehoben.
Reicht die kostenlose Stufe für mein Ladengeschäft?
Für die Wiedergabe an sich ja — Abgaben entstehen nicht. Kommt jedoch eine Kontrolle, wird ein Nachweis verlangt, und den gibt es mit einem Zugang. Für den Dauerbetrieb ist das Business-Radio der passende Weg.
Muss ich für jedes Projekt neu lizenzieren?
Nein. Es gibt keine Projektbindung. Die Musik darf in beliebig vielen Produktionen eingesetzt werden — begrenzt ist mit einem Zugang nur die Zahl der Titel, für die Bescheinigungen ausgestellt werden.
Selbst ausprobieren
Der Katalog lässt sich ohne Konto vollständig anhören. Wer etwas findet, lädt es herunter und setzt es ein — den Rest klärt man, wenn er gebraucht wird.
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