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Youtube Lizenz

EUR 1.49
EUR 1.59 inkl. 7 % MwSt.

Nutzung ausschließlich für Youtube Videos

  • kommerzielle Nutzung
  • Youtube Nutzung für 1 Video
  • Whitelisting des Videos, Claim Release
  • Format: WAV, 24 Bit, 48 khz, Stereo
  • Versionen: Main & Alt & Stems (nach Verfügbarkeit)

Online / Social Media Lizenz

EUR 9.99
EUR 10.69 inkl. 7 % MwSt.

Facebook, Instagram, TikTok, Podcasts etc...

  • kommerzielle Nutzung
  • alle sozialen Medien wie Facebook, TikTok, Instagram
  • alle online Nutzungen wie Webseiten, Online Games
  • Format: WAV, 24 Bit, 48 khz, Stereo
  • Versionen: Main & Alt & Stems (nach Verfügbarkeit)

Media / Sync Lizenz

EUR 19.99
EUR 21.39 inkl. 7 % MwSt.

Kino, Film, Werbung, TV-Produktionen

  • kommerzielle Nutzung
  • alle Nutzungsrechte aus der Online Lizenz enthalten
  • zusätzliche Nutzung für TV, Film, Kino
  • Format: WAV, 24 Bit, 48 khz, Stereo
  • Versionen: Main & Alt & Stems (nach Verfügbarkeit)
Stem-Mixer

ASM Custom Mix

EUR 19.99
EUR 21.39 inkl. 7 % MwSt.

Eigener Musik Mix aus dem Audio Stem Mixer (ASM)

  • kommerzielle Nutzung des selbst erstellten Mixes
  • Lieferung als WAV-Datei des eigenen Mixes
  • basiert auf den Stems des Tracks
  • Nutzung unter der Media / Sync Lizenz

Was du erhältst

Kostenlose Musikunser kompletter Katalog gratis im MP3 Format
Gratis NutzungUnsere kostenlose Musik darf privat & nicht kommerziell eingesetzt werden
AudioformatStudioqualität, WAV 48kHz 24bit (kommerzielle Lizenzen)
Professionelle KompositionenVon erfahrenen Produzenten
LieferungSofortiger Download
NutzungsrechtWeltweit, zeitlich unbefristet
Künstliche IntelligenzFilterung Ja / Nein
Track VersionenMain + Alternativ + Stems (nach Verfügbarkeit)
Kommerzielle LizenzierungSicher über PayPal & HQ Audioformat Download
ASMdeinen eigenen angepassten Mix
ASMdein Custom Mix läuft immer unter der Media Lizenz

SIDtunez Radio — was enthalten ist

Gratis Radio für die BETA Phasekostenloses Radio für registrierte Nutzer
Business FreigabeNutzung in eurem Business durch SIDtunez genehmigt
Für jedes BusinessBeschallung für viele Geschäftsarten (Cafes, Wartebereiche, Büros etc...)
Wöchentlich neue Albenregelmässig neue exklusive Musik - nur hier verfügbar
Einfache PlanungEinsatz der Musik je Zone einfach in unseren Planer erstellen
Eigene Playlistenerstelle deine eigenen Playlisten und weise diese im Planer zu
Automatische FunktionenÜberblendungen, Normalisierung (-14 LUFS), Zufälliges Abspielen
Musikbibliothek Browsermit Tags für schnelles finden von Alben
Radio Eigene AnsagenUpload eigener Ansagen und Werbebotschaften
Radio Eigene Ansagenautomatische Ausführung, wird über die aktuell laufende Musik gelegt

Lizenzbedingungen

Nutzungsmatrix

Die Matrix ist Vertragsbestandteil (§ 4.5). Sie zeigt, welche Nutzung mit welcher Lizenz gedeckt ist. Bei Widersprüchen zwischen Matrix und dem nachfolgenden Text gehen die Bedingungen im Text vor.

EinsatzmöglichkeitYouTube-
Lizenz
Online /
Social Media
Media /
Sync
Gratis-
Lizenz
Online & Social Media
YouTube (ein Video)nur privat
Weitere Social Media
(Facebook, Instagram, TikTok, X)
nur privat
Website & Online-Inhalte
Newsletter
Online-Werbung
Podcast
Interne Kommunikation
(Präsentationen, Schulungen)
Broadcast, Kino & Sync
Fernsehen & Kino
Rundfunk
(auch öffentlich-rechtlich)
Messe & Verkaufsraum
Spieleentwicklung
Dokumentarfilm
Kommerzielle Rahmenbedingungen
Private, nicht kommerzielle Nutzung
Kommerzielle Nutzung
Nutzung durch Unternehmen, Vereine, Behörden, Selbständige
Monetarisierung über den eigenen Kanal
Auftragsproduktion für benannten Endkunden
(§ 4.9)
Bearbeitungsrecht
(kürzen, loopen, synchronisieren, § 4.3)
Leistungen & Formate
AudioformatWAV 48 kHz / 24 Bit, Main- und Alternativversionen sowie Stems nach VerfügbarkeitMP3 128 kbit
Content-ID-Freischaltung
(§ 7.2)
je Videoje Videoje Video
Lizenzurkunde & Cue Sheet
(§ 3.7)
Rechtegarantie & Freistellung
(§ 3.6, § 12.1)
Namensnennung erforderlich
(§ 9.3)
Geltungsbereichweltweit und zeitlich unbefristet; kostenpflichtige Lizenzen je Produktion (§ 4.4)

ASM Custom Mix: gleicher Umfang wie Media / Sync (§ 4.10). — SIDtunez Radio: nicht Teil dieser Matrix. Es wird unentgeltlich und ohne Zusicherung bereitgestellt (§ 5) und begründet keine Rechte an einzelnen Titeln. Aktuell in der BETA Phase.

Präambel

SIDtunez Production Music (nachfolgend „SIDtunez") betreibt unter www.sidtunez.com eine Bibliothek für Produktionsmusik sowie einen Streaming-Radiodienst zur Beschallung von Geschäftsräumen (Ladenfunk). Diese Lizenzbedingungen regeln, unter welchen Voraussetzungen Nutzer (nachfolgend „Lizenznehmer") die über die Website bereitgestellten Audioinhalte nutzen dürfen.

§ 1 Anbieter, Geltungsbereich, Adressatenkreis

1.1 Anbieter ist Kai Hartwig, Twielfeld 15, 78247 Hilzingen, [USt-IdNr.], support@sidtunez.com. „SIDtunez" und „SIDtunez Production Music" sind Geschäftsbezeichnungen; der Anbieter handelt als Freiberufler. Ein Handelsregistereintrag besteht nicht.

1.2 Diese Lizenzbedingungen gelten für alle Verträge über (a) Lizenzen an einzelnen Titeln und Alben, (b) ASM Custom Mixe, (c) die Nutzung des SIDtunez Radios und (d) die Gratis-Lizenz.

1.3 Das Angebot richtet sich sowohl an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen als auch an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Der Besteller gibt im Bestellvorgang an, ob er als Verbraucher oder in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt; die Angabe wird protokolliert und ist für die Preisdarstellung, die Umsatzsteuer und das Widerrufsrecht maßgeblich.

1.4 Einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern oder nur gegenüber Verbrauchern. Wo das der Fall ist, ist es an der jeweiligen Stelle ausdrücklich vermerkt (§ 8.1, § 10.3, § 13.1, § 18.2). Die unentgeltlichen Angebote — die Gratis-Lizenz nach § 9 und das SIDtunez Radio nach § 5 — stehen beiden Gruppen offen.

1.5 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Lizenznehmers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn SIDtunez ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Es gilt die Rangfolge: individuelle Vereinbarung in Textform, Lizenzurkunde, diese Lizenzbedingungen.

§ 2 Begriffe

  • Titel — Eine einzelne Musikaufnahme des Katalogs, einschließlich Alternativversionen und Kürzungen.
  • Stems — Einzelspuren oder Submixe eines Titels.
  • ASM-Mix — Ein vom Lizenznehmer im Audio Stem Mixer aus den Stems eines Titels erzeugter individueller Mix.
  • Produktion (Projekt) — Das vom Lizenznehmer hergestellte Endprodukt, in das ein Titel eingebunden ist (Film, Spot, Video, Podcast-Folge, Spiel, Präsentation, Website u. a.), einschließlich seiner Fassungen und Varianten. Umfang und Grenzen regelt § 4.4.
  • Kanal — Ein Nutzerkonto auf einer Plattform (z. B. ein YouTube-Kanal, ein TikTok-Konto).
  • Zone — Ein akustisch getrennt beschallter Bereich mit eigenem Programm im SIDtunez Radio.
  • GEMA-Frei - die Musik ist nicht bei der GEMA oder einer anderen ausländischen Verwertungsgesellschaft angemeldet.
  • Verwertungsgesellschaft / PRO — Eine Organisation zur kollektiven Wahrnehmung von Urheber- oder Leistungsschutzrechten, insbesondere GEMA, GVL, SUISA
  • Lizenzurkunde — Der von SIDtunez nach Zahlungseingang ausgestellte Nachweis über Titel, Lizenzart, Lizenznehmer, Datum und Umfang.

§ 3 Rechteinhaberschaft, GEMA-Freiheit, Nachweise

3.1 Die Urheber- und Leistungsschutzrechte an den von SIDtunez angebotenen Musikaufnahmen sind durch das Urheberrechtsgesetz der Bundesrepublik Deutschland und internationale Abkommen geschützt. Sie verbleiben bei SIDtunez bzw. den jeweiligen Rechteinhabern. Der Lizenznehmer wird nicht Eigentümer der Musik, sondern erhält ein Nutzungsrecht im Umfang dieser Bedingungen.

3.2 KI-gestützt erzeugte Titel sind im Katalog gekennzeichnet. Nach derzeitiger Rechtslage kann an rein maschinell erzeugten Erzeugnissen ein Urheberrecht fehlen; an der konkreten Aufnahme bestehen jedoch Leistungsschutzrechte des Tonträgerherstellers (§ 85 UrhG). SIDtunez räumt an diesen Titeln Nutzungsrechte im Umfang der eigenen Rechtsposition ein und hat die für die Verwertung erforderlichen Lizenzen bei den eingesetzten KI-Plattformen erworben. Der Lizenznehmer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass an KI-generierten Titeln keine Ausschließlichkeit besteht und Dritte identische oder ähnliche Erzeugnisse nutzen können. Etwaige Kennzeichnungspflichten für die eigene Produktion — etwa nach Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 — obliegen dem Lizenznehmer.

3.3 Geltungsbereich dieses Paragrafen. Die Angaben und Zusagen in § 3.4 bis § 3.7 gelten ausschließlich für kostenpflichtige Lizenzen an Titeln, Alben und ASM-Mixen (§ 4).

3.4 Als „GEMA-frei" gekennzeichnete Titel sind nach dem Kenntnisstand von SIDtunez weltweit bei keiner Verwertungsgesellschaft angemeldet. Dies gilt sowohl für Gesellschaften, die Urheberrechte wahrnehmen (z. B. GEMA, SUISA, AKM), als auch für Gesellschaften, die Leistungsschutzrechte wahrnehmen, insbesondere die GVL. Für die Nutzung dieser Titel unter einer kostenpflichtigen Lizenz fallen gegenüber Verwertungsgesellschaften daher keine gesonderten Vergütungen an. 

3.5 SIDtunez weist darauf hin, dass Verwertungsgesellschaften bei der öffentlichen Wiedergabe von Musik zunächst von einer Wahrnehmungsberechtigung ausgehen (sog. GEMA-Vermutung). Der Lizenznehmer kann daher zur Vorlage eines Nachweises aufgefordert werden. SIDtunez stellt hierfür die Unterlagen nach § 3.7 bereit.

3.6 SIDtunez garantiert, über die zur Einräumung der Rechte nach § 4 erforderliche Rechtsposition zu verfügen und die Angaben nach § 3.4 vertraglich gegenüber den beteiligten Komponisten, Interpreten und Rechteinhabern abgesichert zu haben. Für die Rechtsfolgen einer Verletzung gelten § 11 und § 12.

3.7 Zu jeder kostenpflichtigen Lizenz stellt SIDtunez dem Lizenznehmer im Kundenkonto und per E-Mail eine Lizenzurkunde bereit. Auf Anforderung stellt SIDtunez zusätzlich unentgeltlich bereit: (a) ein Cue Sheet mit Titel, Komponist, Dauer und Nutzungsart zur Vorlage bei Sendern und Produktionsfirmen und (b) eine Bestätigung zu den Angaben nach § 3.4 zur Vorlage gegenüber Verwertungsgesellschaften. Die Meldung der Produktion gegenüber Sendern und Dritten bleibt Sache des Lizenznehmers.

3.8 Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Audioproduktionen an Dritte zu unterlizenzieren. § 4.9 (Agenturen und Produktionsdienstleister) bleibt unberührt.

§ 4 Kostenpflichtige Lizenzen an Titeln und Alben

4.1 Der Lizenzvertrag kommt mit Abschluss des Bestellvorgangs auf der Website und vollständigem Zahlungseingang zustande. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich. Mit dem Zahlungseingang entsteht das Nutzungsrecht; die Lizenzurkunde wird unverzüglich bereitgestellt.

4.2 SIDtunez gewährt dem Lizenznehmer ein einfaches (nicht ausschließliches), nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an dem lizenzierten Audiomaterial. Die Lizenz wird weltweit gewährt. Sie ist auf eine Produktion beschränkt (§ 4.4), innerhalb dieser Grenze jedoch zeitlich unbefristet: Sie endet nicht mit der Löschung des Kundenkontos, der Entfernung des Titels aus dem Katalog oder der Beendigung anderer Verträge zwischen den Parteien. Die unter dieser Lizenz erstellte Produktion darf dauerhaft und ohne Nachlizenzierung weiter genutzt, veröffentlicht und ausgewertet werden. Ein Übergang der Lizenz im Rahmen eines Betriebsübergangs oder einer Gesamtrechtsnachfolge ist zulässig und SIDtunez in Textform anzuzeigen.

4.3 Bearbeitungsrecht. Der Lizenznehmer darf den Titel für die Zwecke seiner Produktion kürzen, verlängern, loopen, schneiden, im Pegel und Klang bearbeiten, mit Bildmaterial und weiteren Tonspuren synchronisieren und mit anderen Werken verbinden. Nicht zulässig sind Entstellungen oder Beeinträchtigungen, die berechtigte geistige oder persönliche Interessen des Urhebers gefährden (§ 14 UrhG). Eine Nennung von SIDtunez oder des Komponisten ist nicht erforderlich; soweit rechtlich zulässig, verzichten die Urheber auf die Ausübung des Rechts auf Namensnennung (§ 13 UrhG).

4.4 Projektbindung. Eine erworbene Titellizenz berechtigt zur Nutzung des Titels in genau einer Produktion im Rahmen der gewählten Lizenzart. Die Produktion ist im Bestellvorgang zu bezeichnen und wird in der Lizenzurkunde ausgewiesen. Zu derselben Produktion gehören auch deren Fassungen und Varianten: Kürzungen und Langfassungen, Sprachfassungen, Formatvarianten für verschiedene Ausspielwege sowie Trailer und Teaser zu eben dieser Produktion. Nicht zu derselben Produktion gehören insbesondere weitere Folgen einer Serie, weitere Videos eines Kanals, weitere Motive oder Wellen einer Kampagne sowie Produktionen für weitere Auftraggeber; hierfür ist jeweils eine eigene Lizenz zu erwerben. Die Lizenz berechtigt nicht zur Nutzung durch verbundene Unternehmen oder Dritte. § 4.9 bleibt unberührt.

4.5 SIDtunez bietet die folgenden Lizenzarten an. Die Nutzungsmatrix zu Beginn dieser Bedingungen ist Vertragsbestandteil. Bei Widersprüchen zwischen Matrix und diesen Bedingungen gehen diese Bedingungen vor.

4.6 Online / Social Media Lizenz

Der Lizenznehmer darf die Musik für alle Social-Media-Plattformen wie YouTube, Facebook, TikTok, X (Twitter), Instagram und andere Online-Inhalte kommerziell nutzen. Eingeschlossen sind Websites, Newsletter, Online-Werbung, Podcasts und interne Unternehmenskommunikation. Nicht eingeschlossen sind Ausstrahlung in Rundfunk und Kino sowie die Nutzungen der Media/Sync-Lizenz. Einzelheiten regelt die Nutzungsmatrix.

4.7 Media / Sync Lizenz

Alle Nutzungsoptionen der Online-Lizenz sind enthalten. Darüber hinaus darf der Lizenznehmer die Musik für Fernsehen und Kino nutzen. Weitere Nutzungsmöglichkeiten sind z. B. Messen, Verkaufsstellen, öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Spieleentwicklung und Dokumentarfilme. Bei Ausstrahlung im Rundfunk ist der Lizenznehmer verpflichtet, das Cue Sheet nach § 3.7 beim Sender einzureichen und die Titel darin als nicht bei einer Verwertungsgesellschaft angemeldet auszuweisen.

4.8 YouTube-Lizenz

Die YouTube-Lizenz berechtigt ausschließlich zur Nutzung des Titels in einem YouTube-Video des Lizenznehmers und schließt die Monetarisierung dieses Videos über den eigenen Kanal sowie die Freischaltung eben dieses Videos nach § 7.2 ein. Nicht umfasst sind alle übrigen Plattformen und Verwertungsformen, insbesondere Facebook, Instagram, TikTok, X, Websites, Newsletter, Podcasts, Werbung außerhalb von YouTube, Rundfunk und Kino; hierfür ist die Online/Social-Media-Lizenz (§ 4.6) oder die Media/Sync-Lizenz (§ 4.7) erforderlich. Die Projektbindung nach § 4.4 gilt: eine Lizenz berechtigt zur Nutzung in einem Video.

4.9 Agenturen und Produktionsdienstleister

Agenturen, Produktionsfirmen, Musikstudios, Tonstudios und freiberufliche Dienstleister dürfen Titel im Auftrag eines Kunden lizenzieren und in Produktionen für diesen Kunden einsetzen. Voraussetzungen: (a) der Endkunde wird im Bestellvorgang namentlich benannt und in der Lizenzurkunde ausgewiesen; (b) das Nutzungsrecht steht dem benannten Endkunden für die betreffende Produktion zu und geht mit deren Abnahme auf ihn über; (c) eine darüber hinausgehende Unterlizenzierung, insbesondere die Nutzung desselben Titels für weitere, nicht benannte Kunden, ist unzulässig und erfordert eine eigene Lizenz je Endkunde.

4.10 ASM Custom Mix

ASM-Mixe (Audio Stem Mixer) werden durch den Kunden selbst auf Basis der Audio-Stems eines Musikstückes im Editor der Website zusammengestellt. Mit Klick auf „Mix kaufen" wird der finale Mix nach Zahlung als WAV-Download bereitgestellt. ASM Custom Mixe haben die gleichen Nutzungsbedingungen wie die Media/Sync-Lizenz.

Bereitstellung und Löschung. Ein bezahlter ASM-Mix steht 48 Stunden ab Kauf im Kundenkonto zum Download bereit. Der Lizenznehmer ist dafür verantwortlich, den Mix innerhalb dieses Zeitfensters herunterzuladen und selbst zu sichern; auf diese Frist wird im Bestellvorgang und in der Bestätigungs-E-Mail hingewiesen. Nach Ablauf der 48 Stunden wird die Mix-Datei gelöscht; ein Anspruch auf erneute Bereitstellung besteht nicht. Bestellbeleg und Lizenzurkunde bleiben dauerhaft erhalten, und die Lizenz nach § 4.2 bleibt davon unberührt zeitlich unbefristet bestehen. Unbezahlte oder abgebrochene Mixe werden nach 24 Stunden samt zugehöriger offener Bestellung entfernt; bei aktivem Abbruch im Zahlungsvorgang erfolgt die Löschung sofort.

§ 5 SIDtunez Radio (Ladenfunk) — freie Nutzung

5.1 Unentgeltliche Bereitstellung. Das SIDtunez Radio wird angemeldeten Nutzern unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Ein Entgelt wird nicht erhoben, ein Zahlungsanspruch entsteht nicht. Freiwillige Unterstützungsleistungen sind ohne Gegenleistung; sie begründen keinen Anspruch auf Verfügbarkeit, Funktionen oder Nachweise.

5.2 Gegenstand. Gegenstand ist die Übertragung eines Musikprogramms über das Internet zur Wiedergabe in den Räumen des Nutzers. Die Wiedergabe ist in der im Konto angegebenen Zahl von Zonen zulässig. Unzulässig sind die Weiterverbreitung, die Einbindung in eigene Dienste oder Apps sowie jede Aufzeichnung oder jeder Mitschnitt des Programms.

5.3 Keine Beschaffenheitsvereinbarung. Das Radio wird in der jeweils verfügbaren Form bereitgestellt („wie besehen"). Eine bestimmte Beschaffenheit, Eignung für einen bestimmten Zweck, Verfügbarkeit oder Zusammensetzung des Programms wird nicht geschuldet. Ein Anspruch auf bestimmte Titel, Sender oder Funktionen besteht nicht.

5.4 Eigene Ansagen. Für Inhalte, die der Nutzer selbst hochlädt (Ansagen, Spots, Sprachaufnahmen), ist er allein verantwortlich. Er sichert zu, über alle erforderlichen Rechte zu verfügen, und holt die für enthaltenes fremdes Material nötigen Rechte, Lizenzen und Meldungen selbst ein. SIDtunez prüft diese Inhalte nicht. Der Nutzer stellt SIDtunez von Ansprüchen Dritter frei, die auf solchen Inhalten beruhen.

5.5 Haftung. Da die Bereitstellung unentgeltlich erfolgt, haftet SIDtunez im Zusammenhang mit dem Radio nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Unberührt bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Eine Haftung für Ansprüche, Nachforderungen oder Kosten von Verwertungsgesellschaften ist ausgeschlossen. SIDtunez kann aufgrund der aktuellen Rechtslage nicht garantieren das KI-Generierte Inhalte bzw. KI-Unterstützte Inhalte GEMAfrei sind - die Musik im Radio nutzt beide Möglichkeiten.

5.6 Ende der Nutzung. SIDtunez kann den Zugang zum Radio, einzelne Funktionen oder den Dienst insgesamt jederzeit ändern, einschränken oder für die Zukunft einstellen. Ein Anspruch auf Fortführung besteht nicht. Mit dem Ende der Bereitstellung endet das Recht zur Wiedergabe; sie ist dann unverzüglich einzustellen. Anders als bei Titellizenzen nach § 4.2 wirkt die Radionutzung nicht über die Bereitstellung hinaus.

§ 6 Einschränkungen

6.1 Die Musik oder Teile davon dürfen nicht in Musikarchiven oder Musikdatenbanken verwendet, verbreitet oder zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus ist es untersagt, die Musik in Peer-to-Peer-Netzwerken (P2P) wie eMule, BitTorrent usw. zu handeln oder zu platzieren.

6.2 Der Lizenznehmer darf Musik oder Teile davon nicht zum Zwecke des Weiterverkaufs als eigenständiges Produkt oder zur Weiterlizenzierung reproduzieren. Das Audiomaterial muss immer mit anderen Medien wie Trailern, Filmen, Multimedia-Anwendungen usw. kombiniert werden. Dies gilt auch für modifizierte Musiktitel. Ausgenommen ist die Wiedergabe über das SIDtunez Radio nach § 5.

6.3 Dem Lizenznehmer ist es nicht gestattet, das Audiomaterial in einer Weise zu verwenden, die Material enthält, das ihm nicht gehört oder für dessen Verwendung er keine Genehmigung eines dritten Eigentümers hat.

6.4 Die Nutzung eines Titels als Titel-, Erkennungs- oder Kennmelodie einer Produktion ist im Rahmen einer kostenpflichtigen Lizenz zulässig. Da die Lizenz nicht ausschließlich ist, besteht kein Anspruch auf Exklusivität; Dritte können denselben Titel gleichzeitig nutzen. Wer Exklusivität benötigt, wende sich an SIDtunez.

6.5 Es ist nicht gestattet, die Audioproduktionen in sogenannten „Website-Vorlagen" zu verwenden, die ohne Zustimmung von SIDtunez zum Weiterverkauf hergestellt werden. Entsprechendes gilt für Templates, Presets, Baukästen und Apps, in denen die Musik als weiterverwendbarer Bestandteil an Dritte gelangt.

6.6 Eine Nutzung, die gegen die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland oder der Europäischen Union verstößt oder der öffentlichen Ordnung oder den guten Sitten zuwiderläuft, ist nicht zulässig. Unzulässig sind insbesondere Nutzungen im Zusammenhang mit Hassrede, Volksverhetzung, extremistischer Propaganda, Gewaltverherrlichung, Diskriminierung sowie pornografischen Inhalten.

6.7 Audioproduktionen von SIDtunez dürfen weltweit bei keiner Verwertungsgesellschaft (z. B. GEMA, GVL, SUISA usw.) registriert werden. Dies gilt auch für selbst erstellte Voiceover-Produktionen (z. B. Audiogeschichten, Meditationen). Alle Kosten oder Verluste, die durch eine solche Registrierung entstehen, trägt der Lizenznehmer, der die Registrierung veranlasst hat. Gleiches gilt für die Anmeldung bei Verwertungsstellen wie SoundExchange oder der MLC.

6.8 Nicht lizenziert werden Musikproduktionen ferner für:

  • bekannte rechtswidrige Nutzung wie Hassreden;
  • Projekte mit pornografischen Inhalten;
  • die Registrierung der Musik bei einer Verwertungsgesellschaft;
  • die Registrierung der Musik im YouTube-Content-ID-Programm;
  • das erneute Hochladen des einzelnen Musiktitels auf eine beliebige Plattform;
  • die Veröffentlichung eines Titels als eigenständiger Musikrelease über Vertriebe oder Streamingdienste;
  • das Training, die Feinabstimmung oder die Evaluierung von KI-Modellen sowie die Aufnahme in Trainingsdatensätze;
  • die Übermittlung an Anbieter von Audio-Fingerprinting-Technologien.

6.9 Für die Rechtsfolgen von Verstößen gelten § 13 (pauschalierter Schadensersatz) und § 16 (Sperrung und Kündigung).

§ 7 YouTube Content ID, Freischaltung, Fingerprinting

7.1 Der Katalog von SIDtunez ist über den Dienstleister AdRev im Content-ID-System von YouTube registriert. Wenn der Lizenznehmer Musik von SIDtunez auf YouTube hochlädt, kann daher automatisch ein Urheberrechtsanspruch („Claim") angezeigt werden. Ein solcher Claim ist eine automatisierte Systemmeldung und stellt keinen Mangel der Lizenz dar.

7.2 Freischaltung (Whitelisting) — je Video, nicht je Kanal. Freigeschaltet wird ausschließlich das einzelne YouTube-Video, das der Lizenznehmer im Bestellvorgang benennt. Eine Freischaltung des gesamten Kanals erfolgt nicht; weitere Videos desselben Kanals bleiben unberührt, auch wenn sie denselben Titel verwenden. Der Lizenznehmer teilt SIDtunez die URL des freizuschaltenden Videos im Bestellvorgang oder anschließend über das Formular im Kundenkonto mit. SIDtunez veranlasst die Freischaltung innerhalb von fünf Werktagen nach vollständiger Mitteilung und Zahlungseingang; ein bereits bestehender Claim auf diesem Video wird dabei aufgehoben. Ist das Video zum Zeitpunkt des Kaufs noch nicht veröffentlicht, teilt der Lizenznehmer die URL nach der Veröffentlichung nach. Die Freischaltung ist eine technische Maßnahme gegenüber YouTube und erweitert den Lizenzumfang nach § 4.4 nicht. Für die Gratis-Lizenz nach § 9 erfolgt keine Freischaltung.

7.3 Der Lizenznehmer kann das lizenzierte Video über seinen eigenen YouTube-Kanal und/oder sein AdSense-Konto monetarisieren — nicht über Content ID. Die Freischaltung dieses Videos nach § 7.2 ist Voraussetzung dafür, dass die Einnahmen daraus beim Lizenznehmer verbleiben.

7.4 Es ist dem Lizenznehmer nicht gestattet, eine mit Musik von SIDtunez erstellte Produktion über einen Distributor (z. B. CD Baby) oder einen Content-ID-Dienstleister (z. B. AdRev) an das Content-ID-System von YouTube oder anderer Plattformen zu übermitteln. Nach den Nutzungsbedingungen von YouTube Content ID dürfen nicht exklusiv lizenzierte Musikstücke nicht an das Content-ID-System übermittelt werden. Musik von SIDtunez wird nicht exklusiv lizenziert. Eine Registrierung bei einem Content-ID-Dienstleister führt zu falschen Urheberrechtsansprüchen zwischen den Lizenznehmern. SIDtunez behält sich das Recht vor, die Entfernung zu verlangen.

7.5 Es ist dem Lizenznehmer nicht gestattet, seine Produktion an Unternehmen zum Zweck der Nutzung von Audio-Fingerprinting-Technologien zu übermitteln.

7.6 Andere Plattformen. Für Meta und weitere Plattformen erfolgt eine Freischaltung, soweit die Plattform ein entsprechendes Verfahren bereitstellt. TikTok kann Videos mit extern lizenzierter Musik unabhängig von der Lizenzlage stummschalten oder sperren; dies liegt außerhalb des Einflussbereichs von SIDtunez und stellt keinen Mangel dar.

7.7 Verwendet der Lizenznehmer denselben Titel in weiteren Videos, sind diese weder lizenziert noch freigeschaltet; für sie kann jederzeit ein Content-ID-Claim ausgelöst werden. Für jedes weitere Video ist eine eigene Lizenz zu erwerben und die Freischaltung gesondert zu beantragen.

§ 8 Preise, Zahlung, Steuern

8.1 Preisangaben. Gegenüber Verbrauchern werden die Preise als Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben (§ 3 PAngV). Gegenüber Unternehmern werden die Preise netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen. Der jeweils maßgebliche Endbetrag wird vor Abschluss des Bestellvorgangs angezeigt; die Umsatzsteuer wird auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.

8.2 Auf die Einräumung urheberrechtlicher Nutzungsrechte wird der ermäßigte Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG angewendet, sofern die Rechtseinräumung den wesentlichen Inhalt der Leistung bildet. Auf Leistungen, bei denen dies nicht der Fall ist, wird der Regelsteuersatz angewendet. Der jeweils anwendbare Satz wird im Bestellvorgang und auf der Rechnung ausgewiesen. 

8.3 Bei Unternehmern mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat, die eine gültige USt-IdNr. angeben, geht die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger über (Reverse Charge); bei Sitz in einem Drittland ist die Leistung in Deutschland nicht steuerbar. Die Richtigkeit der USt-IdNr. verantwortet der Lizenznehmer. Bei Verbrauchern mit Wohnsitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat richtet sich der Steuersatz nach dem Wohnsitzstaat, sobald die maßgebliche Umsatzschwelle überschritten ist (§ 3a Abs. 5 UStG); bis dahin gilt der deutsche Steuersatz.

8.4 Die Zahlung erfolgt über die im Shop angebotenen Zahlungsarten. Die Lizenz entsteht erst mit vollständigem Zahlungseingang. Bei Rückbuchung oder Zahlungsausfall entfällt die Lizenz rückwirkend.

8.5 Alle Musikproduktionen werden als digitale Downloads bereitgestellt. Der Kunde muss darauf achten, dass die im Kaufvorgang angegebene E-Mail-Adresse gültig ist, da die Download-Daten an diese Adresse gesendet werden.

§ 9 Gratis-Lizenz (private, nicht kommerzielle Nutzung)

9.1 Umfang. SIDtunez räumt ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die kostenlos heruntergeladenen Titel weltweit und zeitlich unbefristet ausschließlich privat und zu nicht kommerziellen Zwecken zu nutzen. Die Bereitstellung erfolgt als MP3 mit 128 kbit/s, Stereo.

9.2 Nicht kommerziell. Nicht kommerziell ist eine Nutzung, die weder unmittelbar noch mittelbar auf Einnahmen, Absatzförderung oder geschäftliche Zwecke gerichtet ist. Nicht von der Gratis-Lizenz gedeckt und daher kostenpflichtig zu lizenzieren sind insbesondere:

  • jede Nutzung durch Unternehmen, Vereine, Behörden, Selbständige und Freiberufler im Rahmen ihrer Tätigkeit;
  • monetarisierte Inhalte jeder Art, einschließlich Videos mit Werbeeinnahmen, Partnerprogrammen, Sponsoring, Produktplatzierung oder Affiliate-Links;
  • Werbung, Imagefilme, Erklärvideos, Produktvideos, Schulungs- und Messematerial;
  • Auftragsproduktionen für Dritte, auch unentgeltliche;
  • Rundfunk, Fernsehen, Kino, Streamingdienste und die öffentliche Wiedergabe in Geschäftsräumen;
  • kostenpflichtige Angebote, Spendenaufrufe und Crowdfunding-Kampagnen.

9.3 Namensnennung. Bei Veröffentlichung auf YouTube und in sozialen Medien ist SIDtunez in der Beschreibung zu nennen. Den dafür vorgesehenen Text findet der Nutzer in seinem Konto.

9.4 Keine Zusicherung, keine Nachweise. Die Überlassung erfolgt unentgeltlich. SIDtunez übernimmt für die kostenlose Nutzung keine Garantie der Rechteinhaberschaft, keine Zusage zur Freiheit von Rechten Verwertungsgesellschaften und keine Freistellung von Ansprüchen Dritter. Es werden keine Lizenzurkunde, kein Cue Sheet und keine Bestätigung gegenüber Verwertungsgesellschaften ausgestellt. Wer eine belastbare Zusicherung oder einen Nachweis benötigt, erwirbt eine kostenpflichtige Lizenz nach § 4.

9.5 Haftung. Da die Überlassung unentgeltlich erfolgt, haftet SIDtunez insoweit nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. § 11.2 bleibt unberührt.

9.6 Grenzen. Die Einschränkungen des § 6 gelten entsprechend, insbesondere: keine Anmeldung bei einer Verwertungsgesellschaft, keine Registrierung im Content-ID-System, kein Weiterverkauf und keine Weitergabe des Titels als eigenständiges Produkt, keine Verwendung für das Training von KI-Modellen. Eine Freischaltung nach § 7.2 erfolgt nicht; ein Content-ID-Claim auf einem Video, das unter der Gratis-Lizenz erstellt wurde, stellt keinen Mangel dar.

9.7 Widerruf der Bereitstellung. SIDtunez kann die kostenlose Bereitstellung jederzeit für die Zukunft einstellen. Bereits im zulässigen Umfang veröffentlichte Produktionen bleiben davon unberührt.

9.8 Nachlizenzierung. Wird ein unter der Gratis-Lizenz genutzter Titel später kommerziell verwendet, ist vor der weiteren Nutzung eine kostenpflichtige Lizenz nach § 4 zu erwerben.

§ 10 Bereitstellung, Backup

10.1 Der Lizenznehmer ist eigenständig für das Backup und den Download seiner lizenzierten Musikstücke sowie der zugehörigen Rechnungen verantwortlich.

10.2 SIDtunez hält Downloads, Lizenzurkunden und Rechnungen im Kundenkonto für mindestens 2 Monate ab Kauf bereit; für ASM-Mixe gilt § 4.10. Ein darüber hinausgehender Anspruch auf Vorhaltung oder erneute Bereitstellung besteht nicht. Der Wegfall der Datei berührt den Bestand der Lizenz nach § 4.2 nicht.

10.3 Widerrufsrecht für Verbraucher. Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung, die im Bestellvorgang und unter www.sidtunez.com bereitgestellt wird.

10.4 Vorzeitiges Erlöschen bei digitalen Inhalten. Die über SIDtunez bereitgestellten Musikdateien sind digitale Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden. Das Widerrufsrecht erlischt nach § 356 Abs. 5 BGB, wenn SIDtunez mit der Ausführung des Vertrages begonnen hat, nachdem der Verbraucher (a) ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und (b) seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch diese Zustimmung sein Widerrufsrecht verliert. Beide Erklärungen werden im Bestellvorgang eingeholt und protokolliert; SIDtunez bestätigt sie dem Verbraucher zusammen mit der Rechnung in Textform. Ohne diese Erklärungen beginnt die Bereitstellung erst nach Ablauf der Widerrufsfrist.

10.5 Gegenüber Unternehmern besteht kein Widerrufsrecht; das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen steht ausschließlich Verbrauchern zu.

§ 11 Gewährleistung und Haftung

11.1 Für Rechtsmängel an kostenpflichtig lizenzierten Titeln gilt die Garantie nach § 3.6. Für das SIDtunez Radio gilt ausschließlich § 5.5, für die Gratis-Lizenz ausschließlich § 9.5.

11.2 SIDtunez haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

11.3 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet SIDtunez nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten — solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Lizenznehmer regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für unentgeltliche Leistungen (§ 5, § 9) gilt dies nicht; dort bleibt es bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

11.4 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn, Datenverlust, entgangene Geschäfte, Verträge, Goodwill und Ersparnisse, für Schäden aus dem Kontext, in dem der Lizenznehmer die Audioinhalte einsetzt, sowie für Maßnahmen von Plattformen (Sperrung, Stummschaltung, Demonetarisierung), die nicht auf einem Verstoß von SIDtunez beruhen.

11.5 Die Haftung nach § 11.3 ist der Höhe nach begrenzt auf die Summe der Entgelte, die der Lizenznehmer für die betroffenen Titel gezahlt hat, mindestens jedoch 50,00 EUR je Schadensfall. Die Freistellung nach § 12.1 ist abweichend hiervon auf 250,00 EUR je Schadensfall gedeckelt. § 11.2 bleibt unberührt.

11.6 Für KI-generierte Titel (§ 3.2) übernimmt SIDtunez keine Gewähr für Schutzfähigkeit oder Ausschließlichkeit. Ändert sich die Rechtslage zu KI-generierten Inhalten, informiert SIDtunez die betroffenen Lizenznehmer, soweit möglich.

11.7 Gegenüber Unternehmern verjähren Ansprüche in 3 Monaten ab Kenntnis; § 11.2 bleibt unberührt.

§ 12 Freistellung

12.1 SIDtunez stellt den Lizenznehmer von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass die vertragsgemäße Nutzung eines kostenpflichtig lizenzierten Titels Rechte Dritter verletzt. Voraussetzung ist, dass der Lizenznehmer SIDtunez unverzüglich in Textform informiert, kein Anerkenntnis abgibt, SIDtunez die Verteidigung und Vergleichsverhandlungen überlässt und angemessen mitwirkt. Die Freistellung ist je Schadensfall auf den in § 11.5 genannten Höchstbetrag begrenzt. Für die Nutzung des Radios (§ 5) und der Gratis-Lizenz (§ 9) besteht kein Freistellungsanspruch.

12.2 Der Lizenznehmer stellt SIDtunez von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Bedingungen durch ihn beruhen — insbesondere auf einer Registrierung bei einer Verwertungsgesellschaft oder im Content-ID-System, einer unzulässigen Unterlizenzierung, einer unzulässigen Nutzungsart, einer kommerziellen Nutzung unter der Gratis-Lizenz oder auf von ihm eingebrachtem Fremdmaterial einschließlich eigener Ansagen im Radio.

§ 13 Pauschalierter Schadensersatz

13.1 Verstößt der Lizenznehmer schuldhaft gegen § 3.8, § 6.1, § 6.2, § 6.5, § 6.7, § 6.8, § 7.4 oder § 9.2, schuldet er einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe des dreifachen der für den betroffenen Titel maßgeblichen Lizenzgebühr, mindestens jedoch 100,00 EUR je Verstoß. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Lizenznehmer, der Nachweis eines höheren Schadens SIDtunez vorbehalten. Die Pauschale wird auf weitergehende Ansprüche angerechnet. Diese Regelung gilt nur gegenüber Unternehmern; gegenüber Verbrauchern bleibt es bei den gesetzlichen Ansprüchen.

§ 14 Referenznennung

14.1 SIDtunez darf den Namen des Lizenznehmers, dessen Logo, den Projektnamen und einen Link zu dessen Website als Referenz auf www.sidtunez.com und in Vertriebsunterlagen nennen, wenn der Lizenznehmer im Bestellvorgang oder in Textform eingewilligt hat. Die Einwilligung ist freiwillig, hat keinen Einfluss auf den Vertrag und kann jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden; SIDtunez entfernt die Nennung dann unverzüglich.

§ 15 Datenschutz

15.1 Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten regelt die Datenschutzerklärung unter www.sidtunez.com. SIDtunez setzt zur Vertragsdurchführung Dienstleister ein, insbesondere für Hosting, Speicherung, Zahlungsabwicklung, E-Mail-Versand und die Verwaltung von Content-ID-Freischaltungen; diese werden nach Art. 28 DSGVO gebunden. Eine Weitergabe der Kundendaten zu Werbezwecken Dritter erfolgt nicht.

§ 16 Sperrung und Kündigung aus wichtigem Grund

16.1 Bei einem erheblichen Verstoß gegen § 6, § 7 oder § 9 kann SIDtunez den Zugang nach vorheriger Abmahnung mit angemessener Fristsetzung sperren und die betroffene Lizenz widerrufen. Bei besonders schweren Verstößen — insbesondere Registrierung bei einer Verwertungsgesellschaft oder im Content-ID-System, gewerblicher Weiterverkauf — ist die Abmahnung entbehrlich. Der Zugang zum unentgeltlichen Radio (§ 5) und zur Gratis-Lizenz (§ 9) kann ohne Abmahnung beendet werden.

16.2 Der Widerruf erfasst nicht Produktionen, die vor dem Verstoß rechtmäßig erstellt und veröffentlicht wurden, es sei denn, der Verstoß liegt gerade in dieser Produktion. Ansprüche nach § 12.2 und § 13 bleiben unberührt.

§ 17 Fassungsstand und Änderungen

17.1 Für gekaufte Titellizenzen, ASM-Mixe und Alben gilt dauerhaft die Fassung dieser Bedingungen, die bei Vertragsschluss galt. Die jeweilige Fassung wird dem Lizenznehmer in Textform bereitgestellt und ist in der Lizenzurkunde nach Versionsnummer und Datum bezeichnet. Spätere Änderungen wirken nicht auf bereits erworbene Lizenzen.

17.2 Für die unentgeltlichen Angebote (§ 5, § 9) gilt jeweils die zum Zeitpunkt der Nutzung veröffentlichte Fassung. SIDtunez kann diese Bedingungen insoweit jederzeit für die Zukunft ändern; die weitere Nutzung nach Veröffentlichung gilt als Zustimmung.

§ 18 Schlussbestimmungen

18.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts. Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende Schutzvorschriften ihres Aufenthaltsstaates unberührt.

18.2 Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Singen am Hohentwiel. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Singen am Hohentwiel. Die Gerichtsstandvereinbarung gilt nur gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (§ 38 ZPO). Gegenüber Kleingewerbetreibenden, Freiberuflern, die keine Kaufleute sind, und Verbrauchern greift sie nicht; insoweit gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

18.3 Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein, so werden die Parteien oder ein zuständiges Gericht anstelle dieser Bestimmung eine Bestimmung setzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck möglichst nahekommt.

18.4 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Vertragssprache ist Deutsch; Übersetzungen dienen nur der Information, im Zweifel gilt die deutsche Fassung.

18.5 Streitbeilegung. Ein Hinweis auf die Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission entfällt: Die Verordnung (EU) Nr. 524/2013 wurde aufgehoben, die Plattform ist seit dem 20. Juli 2025 abgeschaltet. SIDtunez ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit (§ 36 VSBG).