Einfache Lizenzierung — wähle den passenden Lizenztyp für dein Projekt.
Nutzung ausschließlich für Youtube Videos
Facebook, Instagram, TikTok, Podcasts etc...
Kino, Film, Werbung, TV-Produktionen
Eigener Musik Mix aus dem Audio Stem Mixer (ASM)
Welche Nutzung deckt welche Lizenz ab? Die folgende Übersicht zeigt die Einsatzmöglichkeiten der einzelnen Lizenzarten. Jede Lizenz gilt weltweit, unbefristet und pro Projekt.
| Einsatzmöglichkeit | YouTube- Lizenz |
Online / Social Media |
Media / Sync |
Free Download |
|---|---|---|---|---|
| Online & Social Media | ||||
| YouTube (ein Video) | ✓ | ✓ | ✓ | nur intern |
| Weitere Social Media (Facebook, Instagram, TikTok, X) |
✕ | ✓ | ✓ | ✕ |
| Website & Online-Inhalte | ✕ | ✓ | ✓ | ✕ |
| Newsletter | ✕ | ✓ | ✓ | ✕ |
| Online-Werbung | ✕ | ✓ | ✓ | ✕ |
| Podcast | ✕ | ✓ | ✓ | ✕ |
| Interne Kommunikation (Präsentationen, Schulungen) |
✕ | ✓ | ✓ | nur intern |
| Broadcast, Kino & Sync | ||||
| Fernsehen (TV) | ✕ | ✕ | ✓ | ✕ |
| Kino | ✕ | ✕ | ✓ | ✕ |
| Öffentlich-rechtlicher Rundfunk (Cue-Sheet-Pflicht) |
✕ | ✕ | ✓ | ✕ |
| Messen & Verkaufsstellen (POS) | ✕ | ✕ | ✓ | ✕ |
| Spieleentwicklung | ✕ | ✕ | ✓ | ✕ |
| Dokumentarfilme | ✕ | ✕ | ✓ | ✕ |
| Leistungen & Rechte | ||||
| Kommerzielle Nutzung | ✓ | ✓ | ✓ | ✕ |
| Monetarisierung (eigener Kanal) | ✓ | ✓ | ✓ | ✕ |
| Content-ID-Freischaltung (Youtube Claim Release, Whitelisting) |
✓ | ✓ | ✓ | ✕ |
| Bearbeitung erlaubt (kürzen, loopen, schneiden) |
✓ | ✓ | ✓ | nur intern |
| Weltweit & unbefristet (pro Projekt) |
✓ | ✓ | ✓ | ✕ |
| GEMA- & GVL-frei | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ |
SIDtunez Production Music (nachfolgend „SIDtunez“) betreibt unter
www.sidtunez.com eine Bibliothek für Produktionsmusik sowie einen
Streaming-Radiodienst zur Beschallung von Geschäftsräumen (Ladenfunk). Diese
Lizenzbedingungen regeln, unter welchen Voraussetzungen Nutzer (nachfolgend
„Lizenznehmer“) die über die Website bereitgestellten Audioinhalte nutzen
dürfen.
1.1 Diese Lizenzbedingungen gelten für alle Verträge über (a) Lizenzen an
einzelnen Titeln und Alben, (b) ASM Custom Mixe, (c) Zugänge zum SIDtunez Radio
und (d) Free Downloads.
1.2 Das Angebot richtet sich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB,
juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche
Sondervermögen sowie an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Für Verbraucher gelten ergänzend die besonderen
Regelungen in § 8.1, § 10, § 11.7, § 11.8, § 13.2, § 18.1 und § 18.6.
1.3 Anbieter ist Herr Kai Hartwig welcher als „SIDtunez“ und „SIDtunez
Production Music“ agiert; der Anbieter handelt als Freiberufler. Ein
Handelsregistereintrag besteht nicht. SIDtunez versteht sich als die persönliche
Production Music Bibliothek von Musiker und Komponist Kai Hartwig aka
Soundcritters, Hartwigmedia. Es werden keine Werke von Drittanbietern angeboten
oder vertrieben.
1.4 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Lizenznehmers werden
nicht Vertragsbestandteil, auch wenn SIDtunez ihnen nicht ausdrücklich
widerspricht. Es gilt die Rangfolge: individuelle Vereinbarung in Textform,
Lizenzurkunde, diese Lizenzbedingungen.
|
Begriff |
Bedeutung |
|
Titel |
Eine
einzelne Musikaufnahme des Katalogs, einschließlich Alternativversionen und
Kürzungen. |
|
Stems |
Einzelspuren
oder Submixe eines Titels. |
|
ASM-Mix |
Ein
vom Lizenznehmer im Audio Stem Mixer aus den Stems eines Titels erzeugter
individueller Mix. |
|
Produktion
(Projekt) |
Das
vom Lizenznehmer hergestellte Endprodukt, in das ein Titel eingebunden ist
(Film, Spot, Video, Podcast-Folge, Spiel, Präsentation, Website u. a.),
einschließlich seiner Fassungen und Varianten. Umfang und Grenzen regelt
§ 4.4. |
|
Kanal |
Ein
Nutzerkonto auf einer Plattform (z. B. ein YouTube-Kanal, ein
TikTok-Konto). |
|
Standort |
Eine
räumlich zusammenhängende Betriebsstätte des Lizenznehmers unter einer
Anschrift. |
|
Zone |
Ein
akustisch getrennt beschallter Bereich innerhalb eines Standorts mit eigenem
Programm. |
|
Verwertungsgesellschaft
/ PRO |
Eine
Organisation zur kollektiven Wahrnehmung von Urheber- oder
Leistungsschutzrechten, insbesondere GEMA, GVL, SUISA, AKM, ASCAP,
SESAC, PRS. |
|
Lizenzurkunde |
Der
von SIDtunez nach Zahlungseingang ausgestellte Nachweis über Titel,
Lizenzart, Lizenznehmer, Datum und Umfang. |
3.1 Die Urheber- und Leistungsschutzrechte an den von SIDtunez angebotenen
Musikaufnahmen sind durch das Urheberrechtsgesetz der Bundesrepublik
Deutschland und internationale Abkommen geschützt. Sie verbleiben bei SIDtunez
bzw. den jeweiligen Rechteinhabern. Der Lizenznehmer wird nicht Eigentümer der
Musik, sondern erhält ein Nutzungsrecht im Umfang dieser Bedingungen.
3.2 KI-gestützt erzeugte Titel sind im Katalog gekennzeichnet. Nach derzeitiger Rechtslage kann an rein
maschinell erzeugten Erzeugnissen ein Urheberrecht fehlen. SIDtunez räumt an diesen Titeln Nutzungsrechte im Umfang der
eigenen Rechtsposition ein und hat die für die Verwertung erforderlichen
Lizenzen bei den eingesetzten KI-Plattformen erworben. Der Lizenznehmer wird
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass an KI-generierten Titeln keine
Ausschließlichkeit besteht und Dritte identische oder ähnliche Erzeugnisse nutzen
können. Etwaige Kennzeichnungspflichten für die eigene Produktion – etwa nach
Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – obliegen dem Lizenznehmer.
3.3 Als „GEMA-frei“ gekennzeichnete Titel sind weltweit bei keiner
Verwertungsgesellschaft angemeldet. Dies gilt sowohl für Gesellschaften, die
Urheberrechte wahrnehmen (z. B. GEMA, SUISA, AKM, ASCAP, SESAC, PRS),
als auch für Gesellschaften, die Leistungsschutzrechte wahrnehmen, insbesondere
die GVL. Für die Nutzung dieser Titel fallen gegenüber
Verwertungsgesellschaften daher keine gesonderten Vergütungen an. SIDtunez hat
sich diese Freiheit von den beteiligten Komponisten, Interpreten und
Rechteinhabern vertraglich bestätigen lassen (§ 3.5).
3.4 SIDtunez weist darauf hin, dass Verwertungsgesellschaften bei der
öffentlichen Wiedergabe von Musik zunächst von einer Wahrnehmungsberechtigung
ausgehen (sog. GEMA-Vermutung). Der Lizenznehmer kann daher zur Vorlage eines
Nachweises aufgefordert werden. SIDtunez stellt hierfür die Unterlagen nach
§ 3.6 bereit.
3.5 SIDtunez garantiert, über die zur Einräumung der Rechte nach diesen
Bedingungen erforderliche Rechtsposition zu verfügen und die Angaben zur
GEMA-Freiheit vertraglich gegenüber den beteiligten Komponisten, Interpreten
und Rechteinhabern abgesichert zu haben. Für die Rechtsfolgen einer Verletzung
gelten § 11 und § 12.
3.6 Zu jeder kostenpflichtigen Lizenz stellt SIDtunez dem Lizenznehmer im
Kundenkonto und per E-Mail eine Lizenzurkunde bereit. Auf Anforderung stellt
SIDtunez zusätzlich unentgeltlich bereit: (a) ein Cue Sheet mit Titel,
Komponist, Dauer und Nutzungsart zur Vorlage bei Sendern und Produktionsfirmen
und (b) eine Bestätigung der GEMA- und GVL-Freiheit zur Vorlage gegenüber
Verwertungsgesellschaften. Die Meldung der Produktion gegenüber Sendern und
Dritten bleibt Sache des Lizenznehmers.
3.7 Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Audioproduktionen an Dritte
zu unterlizenzieren. § 4.9 (Agenturen und Produktionsdienstleister) bleibt
unberührt.
4.1 Der Lizenzvertrag kommt mit Abschluss des Bestellvorgangs auf der
Website und vollständigem Zahlungseingang zustande. Eine Unterschrift ist nicht
erforderlich. Mit dem Zahlungseingang entsteht das Nutzungsrecht; die
Lizenzurkunde wird unverzüglich bereitgestellt.
4.2 SIDtunez gewährt dem Lizenznehmer ein einfaches (nicht
ausschließliches), nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares
Nutzungsrecht an dem lizenzierten Audiomaterial. Die Lizenz wird weltweit gewährt.
Sie ist auf eine Produktion beschränkt (§ 4.4), innerhalb dieser Grenze
jedoch zeitlich unbefristet: Sie endet nicht mit der Löschung des Kundenkontos,
der Entfernung des Titels aus dem Katalog oder der Beendigung anderer Verträge
zwischen den Parteien. Die unter dieser Lizenz erstellte Produktion darf
dauerhaft und ohne Nachlizenzierung weiter genutzt, veröffentlicht und
ausgewertet werden. Ein Übergang der Lizenz im Rahmen eines Betriebsübergangs
oder einer Gesamtrechtsnachfolge ist zulässig und SIDtunez in Textform
anzuzeigen.
4.3 Bearbeitungsrecht. Der Lizenznehmer darf den Titel für die
Zwecke seiner Produktion kürzen, verlängern, loopen, schneiden, im Pegel und
Klang bearbeiten, mit Bildmaterial und weiteren Tonspuren synchronisieren und
mit anderen Werken verbinden. Nicht zulässig sind Entstellungen oder
Beeinträchtigungen, die berechtigte geistige oder persönliche Interessen des
Urhebers gefährden (§ 14 UrhG). Eine Nennung von SIDtunez oder des
Komponisten ist nicht erforderlich; soweit rechtlich zulässig, verzichten die
Urheber auf die Ausübung des Rechts auf Namensnennung (§ 13 UrhG).
4.4 Projektbindung. Eine erworbene Titellizenz berechtigt zur
Nutzung des Titels in genau einer Produktion im Rahmen der gewählten Lizenzart.
Die Produktion ist im Bestellvorgang zu bezeichnen und wird in der
Lizenzurkunde ausgewiesen. Zu derselben Produktion gehören auch deren Fassungen
und Varianten: Kürzungen und Langfassungen, Sprachfassungen, Formatvarianten
für verschiedene Ausspielwege sowie Trailer und Teaser zu eben dieser
Produktion. Nicht zu derselben Produktion gehören insbesondere weitere Folgen
einer Serie, weitere Videos eines Kanals, weitere Motive oder Wellen einer
Kampagne sowie Produktionen für weitere Auftraggeber; hierfür ist jeweils eine
eigene Lizenz zu erwerben. Die Lizenz berechtigt nicht zur Nutzung durch
verbundene Unternehmen oder Dritte. § 4.9 bleibt unberührt.
4.5 SIDtunez bietet die folgenden Lizenzarten an; die im Shop hinterlegte
Nutzungsmatrix ist Vertragsbestandteil. Bei Widersprüchen zwischen Matrix und
diesen Bedingungen gehen diese Bedingungen vor.
Der Lizenznehmer darf die Musik für alle Social-Media-Plattformen wie Facebook, TikTok, X (Twitter), Instagram und andere Online-Inhalte
kommerziell nutzen. Eingeschlossen sind Websites, Newsletter, Online-Werbung,
Podcasts und interne Unternehmenskommunikation. Nicht eingeschlossen sind
Ausstrahlung in Rundfunk und Kino.
Alle Nutzungsoptionen der Online-Lizenz sind enthalten. Darüber hinaus
darf der Lizenznehmer die Musik für Fernsehen und Kino nutzen. Weitere
Nutzungsmöglichkeiten sind z. B. Messen, Verkaufsstellen,
öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Spieleentwicklung und Dokumentarfilme. Bei
Ausstrahlung im Rundfunk ist der Lizenznehmer verpflichtet, das Cue Sheet nach
§ 3.6 beim Sender einzureichen und die Titel darin als nicht bei einer
Verwertungsgesellschaft angemeldet auszuweisen.
Die YouTube-Lizenz berechtigt ausschließlich zur Nutzung des Titels in einem YouTube-Video des
Lizenznehmers und schließt die Monetarisierung dieses Videos über den eigenen
Kanal sowie die Freischaltung nach § 7 ein. Nicht umfasst sind alle
übrigen Plattformen und Verwertungsformen, insbesondere Facebook, Instagram,
TikTok, X, Websites, Newsletter, Podcasts, Werbung außerhalb von YouTube,
Rundfunk und Kino; hierfür ist die Online/Social-Media-Lizenz (§ 4.6) oder
die Media/Sync-Lizenz (§ 4.7) erforderlich. Die Projektbindung nach
§ 4.4 gilt: eine Lizenz berechtigt zur Nutzung in einem Video.
Agenturen, Produktionsfirmen, Musikstudios, Tonstudios und freiberufliche
Dienstleister dürfen Titel im Auftrag eines Kunden lizenzieren und in
Produktionen für diesen Kunden einsetzen. Voraussetzungen: (a) der Endkunde
wird im Bestellvorgang namentlich benannt und in der Lizenzurkunde ausgewiesen
– hierfür muss das Feld „Projekt“ während des Bestellvorgangs entsprechend
ausgefüllt werden; (b) das Nutzungsrecht steht dem benannten Endkunden für die
betreffende Produktion zu und geht mit deren Abnahme auf ihn über; (c) eine
darüber hinausgehende Unterlizenzierung, insbesondere die Nutzung desselben
Titels für weitere, nicht benannte Kunden, ist unzulässig und erfordert eine
eigene Lizenz je Endkunde.
Der kostenlose Download ist jederzeit möglich. Die Musikdateien stellen
wir als MP3, 128 kbit, Stereo bereit. Sie dürfen ausschließlich intern zu
Test-, Layout- und Abnahmezwecken verwendet werden, insbesondere in
Rohschnitten, Animatics und Präsentationen gegenüber Auftraggebern. Jede Veröffentlichung,
jede Verbreitung an unbeteiligte Dritte und jede Nutzung im fertigen Endprodukt
sind ausgeschlossen – gleich, ob kommerziell oder nicht. Vor Veröffentlichung
der Produktion ist eine kostenpflichtige Lizenz zu erwerben.
ASM-Mixe (Audio Stem Mixer) werden durch den Kunden selbst auf Basis der
Audio-Stems eines Musikstückes im Editor der Website zusammengestellt. Mit
Klick auf „Mix kaufen“ wird der finale Mix nach Zahlung als WAV-Download
bereitgestellt. ASM Custom Mixe haben die gleichen Nutzungsbedingungen wie die
Media/Sync-Lizenz.
Bereitstellung und Löschung: Ein bezahlter ASM-Mix steht 2 Tage
ab Kauf im Kundenkonto zum Download bereit. Danach wird die Mix-Datei gelöscht;
der Bestellbeleg und die Lizenzurkunde bleiben dauerhaft erhalten, und die
Lizenz nach § 4.2 bleibt unbefristet bestehen. Unbezahlte oder
abgebrochene Mixe werden nach 24 Stunden samt zugehöriger offener
Bestellung entfernt; bei aktivem Abbruch im Zahlungsvorgang erfolgt die
Löschung sofort.
5.1 Das SIDtunez Radio ist für die kommerzielle Nutzung freigegeben nach
Kauf eines Zugangs. Alle im Radio laufende Musik kann kommerziell genutzt
werden und ist gemafrei. Die Nutzung erfolgt pro Firmenstandort und pro Zone.
5.2 Gegenstand ist die Übertragung eines Musikprogramms über das Internet
zur Beschallung der Geschäftsräume des Lizenznehmers. Der Zugang berechtigt zur
Wiedergabe an einem Standort in der im Tarif angegebenen Zahl von Zonen. Für
jeden weiteren Standort und jede weitere Zone ist ein zusätzlicher Zugang
erforderlich. Die Wiedergabe außerhalb der Geschäftsräume, die
Weiterverbreitung, die Einbindung in eigene Dienste oder Apps sowie jede
Aufzeichnung oder jeder Mitschnitt des Programms sind unzulässig.
5.3 Der Kunde erhält die Möglichkeit, das Radio 60 Minuten kostenfrei
zu testen; danach ist der Kauf eines Zugangs erforderlich. SIDtunez bietet
verschiedene Zugänge an, die im Radio-Frontend dargestellt sind.
5.4 Laufzeit und Kündigung. Der Vertrag läuft über die im Tarif
angegebene Laufzeit und verlängert sich danach nicht automatisch. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt
unberührt.
5.5 Preisanpassung. SIDtunez kann die Entgelte mit einer
Ankündigungsfrist von sechs Wochen in Textform zum Beginn einer
Verlängerungsperiode anpassen. Der Lizenznehmer kann den Vertrag in diesem Fall
zum Wirksamwerden der Anpassung außerordentlich kündigen; auf dieses Recht wird
in der Ankündigung hingewiesen.
5.6 Ende der Nutzungsbefugnis. Mit Beendigung des Vertrages
endet das Recht zur Wiedergabe. Die Wiedergabe ist unverzüglich einzustellen.
Anders als bei Titellizenzen nach § 4.2 wirkt der Radiozugang nicht über
die Vertragslaufzeit hinaus.
5.7 Verfügbarkeit. SIDtunez ist um eine hohe Verfügbarkeit
bemüht, schuldet jedoch keine ununterbrochene Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten
werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt.
Zusammensetzung und Umfang des Programms können sich ändern; ein Anspruch auf
bestimmte Titel besteht nicht.
5.8 Nachweis. Auf Anforderung stellt SIDtunez eine Bestätigung
nach § 3.6 zur Vorlage gegenüber GEMA und GVL bereit. Damit ist für die
Wiedergabe des SIDtunez Radios in den Geschäftsräumen weder eine GEMA- noch
eine GVL-Lizenz erforderlich.
6.1 Die Musik oder Teile davon dürfen nicht in Musikarchiven oder
Musikdatenbanken verwendet, verbreitet oder zur Verfügung gestellt werden.
Darüber hinaus ist es untersagt, die Musik in Peer-to-Peer-Netzwerken (P2P) wie
eMule, BitTorrent usw. zu handeln oder zu platzieren.
6.2 Der Lizenznehmer darf Musik oder Teile davon nicht zum Zwecke des
Weiterverkaufs als eigenständiges Produkt oder zur Weiterlizenzierung
reproduzieren. Das Audiomaterial muss immer mit anderen Medien wie Trailern,
Filmen, Multimedia-Anwendungen usw. kombiniert werden. Dies gilt auch für
modifizierte Musiktitel. Ausgenommen ist die Wiedergabe über das SIDtunez Radio
nach § 5.
6.3 Dem Lizenznehmer ist es nicht gestattet, das Audiomaterial in einer
Weise zu verwenden, die Material enthält, das ihm nicht gehört oder für dessen
Verwendung er keine Genehmigung eines dritten Eigentümers hat.
6.4 Die Nutzung eines Titels als Titel-, Erkennungs- oder Kennmelodie
einer Produktion ist zulässig. Da die Lizenz nicht ausschließlich ist, besteht
kein Anspruch auf Exklusivität; Dritte können denselben Titel gleichzeitig
nutzen. Wer Exklusivität benötigt, wende sich an SIDtunez.
6.5 Es ist nicht gestattet, die Audioproduktionen in sogenannten
„Website-Vorlagen“ zu verwenden, die ohne Zustimmung von SIDtunez zum
Weiterverkauf hergestellt werden. Entsprechendes gilt für Templates, Presets,
Baukästen und Apps, in denen die Musik als weiterverwendbarer Bestandteil an
Dritte gelangt.
6.6 Eine Nutzung, die gegen die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland
oder der Europäischen Union verstößt oder der öffentlichen Ordnung oder den
guten Sitten zuwiderläuft, ist nicht zulässig. Unzulässig sind insbesondere
Nutzungen im Zusammenhang mit Hassrede, Volksverhetzung, extremistischer
Propaganda, Gewaltverherrlichung, Diskriminierung sowie pornografischen
Inhalten.
6.7 Audioproduktionen von SIDtunez dürfen weltweit bei keiner
Verwertungsgesellschaft (z. B. GEMA, GVL, SUISA, BMI, ASCAP usw.)
registriert werden. Dies gilt auch für selbst erstellte Voiceover-Produktionen
(z. B. Audiogeschichten, Meditationen). Alle Kosten oder Verluste, die
durch eine solche Registrierung entstehen, trägt der Lizenznehmer, der die
Registrierung veranlasst hat. Gleiches gilt für die Anmeldung bei
Verwertungsstellen wie SoundExchange oder der MLC.
6.8 Nicht lizenziert werden Musikproduktionen ferner für:
·
bekannte
rechtswidrige Nutzung wie Hassreden;
·
Projekte
mit pornografischen Inhalten;
·
die
Registrierung der Musik bei einer Verwertungsgesellschaft;
·
die
Registrierung der Musik im YouTube-Content-ID-Programm;
·
das
erneute Hochladen des einzelnen Musiktitels auf eine beliebige Plattform;
·
die
Veröffentlichung eines Titels als eigenständiger Musikrelease über Vertriebe
oder Streamingdienste;
·
das
Training, die Feinabstimmung oder die Evaluierung von KI-Modellen sowie die
Aufnahme in Trainingsdatensätze;
·
die
Übermittlung an Anbieter von Audio-Fingerprinting-Technologien.
6.9 Für die Rechtsfolgen von Verstößen gelten § 13 (pauschalierter
Schadensersatz) und § 16 (Sperrung und Kündigung).
7.1 Der Katalog von SIDtunez ist über den Dienstleister AdRev im
Content-ID-System von YouTube registriert. Wenn der Lizenznehmer Musik von
SIDtunez auf YouTube hochlädt, kann daher automatisch ein Urheberrechtsanspruch
(„Claim“) angezeigt werden. Ein solcher Claim ist eine automatisierte
Systemmeldung und stellt keinen Mangel der Lizenz dar.
7.2 Freischaltung (Whitelisting). Nach Erwerb einer
kostenpflichtigen Lizenz teilt der Lizenznehmer SIDtunez die URL des freizuschaltenden Videos per E-Mail oder über das Formular im Kundenkonto
mit – während oder nach dem Kaufvorgang. SIDtunez veranlasst die Freischaltung
innerhalb von fünf Werktagen nach vollständiger Mitteilung und Zahlungseingang.
Die Anzahl der freischaltbaren Videos richtet sich nach der Lizenzart und ist
der Nutzungsmatrix zu entnehmen. Nach der Freischaltung werden bestehende
Claims auf dem Kanal entfernt. Die Freischaltung ist eine technische Maßnahme
gegenüber YouTube und erweitert den Lizenzumfang nach § 4.4 nicht: Sie
ersetzt keine Lizenz für weitere Videos desselben Kanals.
7.3 Als kostenlose Möglichkeit kann der Lizenznehmer sein Video über
seinen eigenen YouTube-Kanal und/oder sein AdSense-Konto monetarisieren – nicht
über Content ID. Die Freischaltung nach § 7.2 ist Voraussetzung dafür,
dass die Einnahmen beim Lizenznehmer verbleiben.
7.4 Es ist dem Lizenznehmer nicht gestattet, eine mit Musik von SIDtunez
erstellte Produktion über einen Distributor (z. B. CD Baby) oder einen
Content-ID-Dienstleister (z. B. AdRev) an das Content-ID-System von
YouTube oder anderer Plattformen zu übermitteln. Nach den Nutzungsbedingungen
von YouTube Content ID dürfen nicht exklusiv lizenzierte Musikstücke nicht an
das Content-ID-System übermittelt werden. Musik von SIDtunez wird nicht
exklusiv lizenziert. Eine Registrierung bei einem Content-ID-Dienstleister
führt zu falschen Urheberrechtsansprüchen zwischen den Lizenznehmern. SIDtunez
behält sich das Recht vor, die Entfernung zu verlangen.
7.5 Es ist dem Lizenznehmer nicht gestattet, seine Produktion an
Unternehmen zum Zweck der Nutzung von Audio-Fingerprinting-Technologien zu
übermitteln.
7.6 Andere Plattformen. Für Meta und weitere Plattformen erfolgt
eine Freischaltung, soweit die Plattform ein entsprechendes Verfahren
bereitstellt. TikTok kann Videos mit extern lizenzierter Musik unabhängig von
der Lizenzlage stummschalten oder sperren; dies liegt außerhalb des
Einflussbereichs von SIDtunez und stellt keinen Mangel dar.
7.7 Bei der YouTube-Lizenz (§ 4.8) erfolgt die Freischaltung nur für das lizenzierte Video nicht für den gesamten Kanal.
8.1 Alle Preisangaben im Shop verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Im Bestellvorgang werden die Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ausgewiesen. Der jeweils maßgebliche Preis wird im
Bestellvorgang vor Abgabe der Bestellung angezeigt und auf der Rechnung
ausgewiesen.
8.2 Auf die Einräumung urheberrechtlicher Nutzungsrechte wird der
ermäßigte Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG
angewendet, sofern die Rechtseinräumung den wesentlichen Inhalt der Leistung
bildet. Auf Leistungen, bei denen dies nicht der Fall ist – insbesondere den
Radiodienst nach § 5 – wird der Regelsteuersatz angewendet. Der jeweils
anwendbare Satz wird im Bestellvorgang und auf der Rechnung ausgewiesen.
8.3 Bei Lizenznehmern mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat, die eine
gültige USt-IdNr. angeben, geht die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger
über (Reverse Charge); bei Sitz in einem Drittland ist die Leistung in
Deutschland nicht steuerbar. Die Richtigkeit der USt-IdNr. verantwortet der
Lizenznehmer.
8.4 Die Zahlung erfolgt über die im Shop angebotenen Zahlungsarten. Die
Lizenz entsteht erst mit vollständigem Zahlungseingang. Bei Rückbuchung oder
Zahlungsausfall entfällt die Lizenz rückwirkend.
8.5 Alle Musikproduktionen werden als digitale Downloads bereitgestellt.
Der Kunde muss darauf achten, dass die im Kaufvorgang angegebene E-Mail-Adresse
gültig ist, da die Download-Daten an diese Adresse gesendet werden.
9.1 Der Lizenznehmer ist eigenständig für das Backup und den Download
seiner lizenzierten Musikstücke sowie der zugehörigen Rechnungen
verantwortlich.
9.2 SIDtunez hält Downloads, Lizenzurkunden und Rechnungen im Kundenkonto
für mindestens 12 Monate ab Kauf bereit; für ASM-Mixe gilt § 4.11.
Ein darüber hinausgehender Anspruch auf Vorhaltung oder erneute Bereitstellung
besteht nicht. Der Wegfall der Datei berührt den Bestand der Lizenz nach
§ 4.2 nicht.
10.1 Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches
Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Einzelheiten und das Muster-Widerrufsformular
ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung, die im Bestellvorgang und auf der
Website bereitgestellt wird.
10.2 Digitale Inhalte (Titel, Alben, ASM-Mixe, Downloads): Das
Widerrufsrecht erlischt, wenn SIDtunez mit der Ausführung des Vertrags begonnen
hat, nachdem der Verbraucher (a) ausdrücklich zugestimmt hat, dass SIDtunez vor
Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnt, und (b) seine Kenntnis
davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung
sein Widerrufsrecht verliert (§ 356 Abs. 5 BGB). SIDtunez holt beide
Erklärungen im Bestellvorgang gesondert ein, protokolliert sie und bestätigt
sie in Textform.
10.3 Radio-Zugänge (Dienstleistung): Beginnt die Leistung auf
ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist und
widerruft er, schuldet er Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte
Leistung (§ 357a BGB). Das Widerrufsrecht erlischt bei vollständiger Erbringung
der Dienstleistung, wenn die Voraussetzungen des § 356 Abs. 4 BGB erfüllt sind.
10.4 Unternehmern steht kein Widerrufsrecht zu.
11.1 Für Rechtsmängel gilt die Garantie nach § 3.5.
11.2 SIDtunez haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit,
für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei
arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie
sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
11.3 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet SIDtunez nur für die Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten – solcher Pflichten, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf
deren Einhaltung der Lizenznehmer regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist
die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
11.4 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für
entgangenen Gewinn, Datenverlust, entgangene Geschäfte, Verträge, Goodwill und
Ersparnisse, für Schäden aus dem Kontext, in dem der Lizenznehmer die
Audioinhalte einsetzt, sowie für Maßnahmen von Plattformen (Sperrung,
Stummschaltung, Demonetarisierung), die nicht auf einem Verstoß von SIDtunez
beruhen.
11.5 Die Haftung nach § 11.3 ist der Höhe nach begrenzt auf die Summe
der Entgelte, die der Lizenznehmer für die betroffenen Titel gezahlt hat,
mindestens jedoch 150,00 EUR je Schadensfall; beim Radiodienst auf das für
die laufende Vertragsperiode gezahlte Entgelt, mindestens jedoch 150,00 EUR. Die Freistellung nach § 12.1 ist abweichend hiervon auf
1.200,00 EUR je Schadensfall gedeckelt. § 11.2 bleibt unberührt.
11.6 Für KI-generierte Titel (§ 3.2) übernimmt SIDtunez keine Gewähr
für Schutzfähigkeit oder Ausschließlichkeit. Ändert sich die Rechtslage zu
KI-generierten Inhalten, informiert SIDtunez die betroffenen Lizenznehmer,
soweit möglich.
11.7 Gegenüber Unternehmern verjähren Ansprüche in 12 Monaten ab
Kenntnis; § 11.2 bleibt unberührt. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen
Verjährungsfristen.
11.8 Für Verbraucherverträge über digitale Produkte gelten ergänzend die
§§ 327 ff. BGB. SIDtunez stellt die für die Vertragsmäßigkeit erforderlichen
Aktualisierungen bereit und informiert hierüber (§ 327f BGB); bei einmalig
bereitgestellten Musikdateien beschränkt sich dies auf den Zeitraum, den der
Verbraucher nach der Art des Vertrags erwarten kann.
12.1 SIDtunez stellt den Lizenznehmer von berechtigten Ansprüchen Dritter
frei, die darauf beruhen, dass die vertragsgemäße Nutzung eines lizenzierten
Titels Rechte Dritter verletzt. Voraussetzung ist, dass der Lizenznehmer
SIDtunez unverzüglich in Textform informiert, kein Anerkenntnis abgibt,
SIDtunez die Verteidigung und Vergleichsverhandlungen überlässt und angemessen
mitwirkt. Die Freistellung ist je Schadensfall auf den in § 11.5 genannten
Freistellungshöchstbetrag begrenzt.
12.2 Der Lizenznehmer stellt SIDtunez von Ansprüchen Dritter frei, die auf
einer Verletzung dieser Bedingungen durch ihn beruhen – insbesondere auf einer
Registrierung bei einer Verwertungsgesellschaft oder im Content-ID-System,
einer unzulässigen Unterlizenzierung, einer unzulässigen Nutzungsart oder auf
von ihm eingebrachtem Fremdmaterial.
13.1 Verstößt der Lizenznehmer schuldhaft gegen § 3.7, § 6.1,
§ 6.2, § 6.5, § 6.7, § 6.8 oder § 7.4, schuldet er
einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe des dreifachen der für den
betroffenen Titel maßgeblichen Lizenzgebühr, mindestens jedoch 250,00 EUR je
Verstoß. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Lizenznehmer, der
Nachweis eines höheren Schadens SIDtunez vorbehalten. Die Pauschale wird auf
weitergehende Ansprüche angerechnet.
13.2 Gegenüber Verbrauchern gilt § 13.1 nicht; es bleibt bei den
gesetzlichen Ansprüchen.
14.1 SIDtunez darf den Namen des Lizenznehmers, dessen Logo, den
Projektnamen und einen Link zu dessen Website als Referenz auf www.sidtunez.com
und in Vertriebsunterlagen nennen, wenn der Lizenznehmer im Bestellvorgang oder
in Textform eingewilligt hat. Die Einwilligung ist freiwillig, hat keinen
Einfluss auf den Vertrag und kann jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung
für die Zukunft widerrufen werden; SIDtunez entfernt die Nennung dann
unverzüglich.
15.1 Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten regelt die
Datenschutzerklärung unter www.sidtunez.com. SIDtunez setzt zur
Vertragsdurchführung Dienstleister ein, insbesondere für Hosting, Speicherung,
Zahlungsabwicklung, E-Mail-Versand und die Verwaltung von
Content-ID-Freischaltungen; diese werden nach Art. 28 DSGVO gebunden. Eine
Weitergabe der Kundendaten zu Werbezwecken Dritter erfolgt nicht.
16.1 Bei einem erheblichen Verstoß gegen § 6 oder § 7 kann
SIDtunez den Zugang nach vorheriger Abmahnung mit angemessener Fristsetzung
sperren und die betroffene Lizenz widerrufen. Bei besonders schweren Verstößen
– insbesondere Registrierung bei einer Verwertungsgesellschaft oder im
Content-ID-System, gewerblicher Weiterverkauf – ist die Abmahnung entbehrlich.
16.2 Der Widerruf erfasst nicht Produktionen, die vor dem Verstoß
rechtmäßig erstellt und veröffentlicht wurden, es sei denn, der Verstoß liegt
gerade in dieser Produktion. Ansprüche nach § 12.2 und § 13 bleiben
unberührt.
17.1 Für gekaufte Titellizenzen, ASM-Mixe und Alben gilt dauerhaft die
Fassung dieser Bedingungen, die bei Vertragsschluss galt. Die jeweilige Fassung
wird dem Lizenznehmer in Textform bereitgestellt und ist in der Lizenzurkunde
nach Versionsnummer und Datum bezeichnet. Spätere Änderungen wirken nicht auf
bereits erworbene Lizenzen.
17.2 Für Radio-Zugänge kann SIDtunez diese Bedingungen mit einer
Ankündigungsfrist von sechs Wochen in Textform ändern, soweit dies zur
Anpassung an geänderte Rechtslage, Rechtsprechung oder technische Gegebenheiten
erforderlich ist und den Lizenznehmer nicht unangemessen benachteiligt.
Widerspricht der Lizenznehmer nicht innerhalb der Frist, gilt die Änderung als angenommen;
auf Frist, Widerspruchsrecht und die Folgen wird in der Ankündigung
hingewiesen. Im Fall des Widerspruchs kann jede Partei zum Wirksamwerden der
Änderung kündigen.
18.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts sowie der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts. Ist
der Lizenznehmer Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland, bleiben
zwingende verbraucherschützende Bestimmungen seines Aufenthaltsstaates
unberührt.
18.2 Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Singen am Hohentwiel.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Singen am Hohentwiel. Die
Gerichtsstandvereinbarung gilt nur gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen
des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (§ 38
ZPO). Gegenüber Kleingewerbetreibenden und Freiberuflern, die keine Kaufleute
sind, greift sie nicht; insoweit gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
18.3 Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise
unwirksam sein, so werden die Parteien oder ein zuständiges Gericht anstelle
dieser Bestimmung eine Bestimmung setzen, die dem mit der unwirksamen
Bestimmung verfolgten Zweck möglichst nahekommt.
18.4 Sie bestätigen, dass Sie diese Vereinbarung gelesen und verstanden
haben und vor der Zustimmung die Möglichkeit hatten, unabhängigen
Rechtsbeistand einzuholen.
18.5 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Vertragssprache ist
Deutsch; Übersetzungen dienen nur der Information, im Zweifel gilt die deutsche
Fassung.
18.6 Verbraucherstreitbeilegung. SIDtunez ist nicht bereit und nicht
verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).