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Youtube Lizenz

EUR 1.49

Nutzung ausschließlich für Youtube Videos

  • kommerzielle Nutzung
  • Youtube Nutzung für 1 Video
  • Whitelisting des Videos, Claim Release
  • Format: WAV, 24 Bit, 48 khz, Stereo
  • Versionen: Main & Alt & Stems (nach Verfügbarkeit)

Online / Social Media Lizenz

EUR 9.99

Facebook, Instagram, TikTok, Podcasts etc...

  • kommerzielle Nutzung
  • alle sozialen Medien wie Facebook, TikTok, Instagram
  • alle online Nutzungen wie Webseiten, Online Games
  • Format: WAV, 24 Bit, 48 khz, Stereo
  • Versionen: Main & Alt & Stems (nach Verfügbarkeit)

Media / Sync Lizenz

EUR 29.99

Kino, Film, Werbung, TV-Produktionen

  • kommerzielle Nutzung
  • alle Nutzungsrechte aus der Online Lizenz enthalten
  • zusätzliche Nutzung für TV, Film, Kino
  • Format: WAV, 24 Bit, 48 khz, Stereo
  • Versionen: Main & Alt & Stems (nach Verfügbarkeit)
Stem-Mixer

ASM Custom Mix

EUR 34.99

Eigener Musik Mix aus dem Audio Stem Mixer (ASM)

  • kommerzielle Nutzung des selbst erstellten Mixes
  • Lieferung als WAV-Datei des eigenen Mixes
  • basiert auf den Stems des Tracks
  • Nutzung unter der Media / Sync Lizenz

Was du erhältst

AudioformatStudioqualität, WAV 48kHz 24bit
Professionelle KompositionenVon erfahrenen Produzenten
LieferungSofortiger Download
NutzungsrechtWeltweit, zeitlich unbefristet
Production Music & RadioGema-Freie & GVL-Freie Musik
Künstliche IntelligenzFilterung Ja / Nein
Track VersionenMain + Alternativ + Stems (nach Verfügbarkeit)
Kommerzielle LizenzierungSicher über PayPal & HQ Audioformat Download
ASMdeinen eigenen angepassten Mix
ASMdein Custom Mix läuft immer unter der Media / Sync Lizenz

SIDtunez Radio — was enthalten ist

Gratis Radio Testteste unser Radio jede Woche 60 Minuten gratis
Günstig9,99€ pro Zone, beliebig viele Zonen buchbar
Gemafrei & GVL Freikeine zusätzlichen Gebühren für GEMA oder GVL
Für jedes BusinessBeschallung für viele Geschäftsarten (Cafes, Wartebereiche, Büros etc...)
FreistellungsurkundeNachweis für Verwertungsgesellschaften
Wöchentlich neue Albenregelmässig neue exklusive Musik - nur hier verfügbar
Einfache PlanungEinsatz der Musik je Zone einfach in unseren Planer erstellen
Eigene Playlistenerstelle deine eigenen Playlisten und weise diese im Planer zu
Automatische FunktionenÜberblendungen, Normalisierung (-14 LUFS), Zufälliges Abspielen
Musikbibliothek Browsermit Tags für schnelles finden von Alben
Radio Eigene AnsagenUpload eigener Ansagen und Werbebotschaften mit 200 MB Speicher
Radio Eigene Ansagenautomatische Ausführung, wird über die aktuell laufende Musik gelegt

Lizenzbedingungen

Einsatzmöglichkeiten im Überblick

Welche Nutzung deckt welche Lizenz ab? Die folgende Übersicht zeigt die Einsatzmöglichkeiten der einzelnen Lizenzarten. Jede Lizenz gilt weltweit, unbefristet und pro Projekt.

Einsatzmöglichkeit YouTube-
Lizenz
Online /
Social Media
Media /
Sync
Free
Download
Online & Social Media
YouTube (ein Video) nur intern
Weitere Social Media
(Facebook, Instagram, TikTok, X)
Website & Online-Inhalte
Newsletter
Online-Werbung
Podcast
Interne Kommunikation
(Präsentationen, Schulungen)
nur intern
Broadcast, Kino & Sync
Fernsehen (TV)
Kino
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk
(Cue-Sheet-Pflicht)
Messen & Verkaufsstellen (POS)
Spieleentwicklung
Dokumentarfilme
Leistungen & Rechte
Kommerzielle Nutzung
Monetarisierung (eigener Kanal)
Content-ID-Freischaltung
(Youtube Claim Release, Whitelisting)
Bearbeitung erlaubt
(kürzen, loopen, schneiden)
nur intern
Weltweit & unbefristet
(pro Projekt)
GEMA- & GVL-frei
enthalten nicht enthalten nur intern = nur zu Test-/Layoutzwecken, keine Veröffentlichung
YouTube-Lizenz: gilt für genau ein YouTube-Video.  Media/Sync: enthält alle Nutzungen der Online-Lizenz plus Rundfunk und Kino.  ASM Custom Mix: individuell aus Stems gemischt, mit denselben Nutzungsmöglichkeiten wie die Media/Sync-Lizenz.  SidTunez Radio (Ladenfunk zur Beschallung von Geschäftsräumen) ist ein separates Produkt und nicht Teil dieser Titel-Lizenzen.

Fassung 2.1 vom 20.07.2026 · gültig für alle ab diesem Tag geschlossenen Verträge

Präambel

SIDtunez Production Music (nachfolgend „SIDtunez“) betreibt unter www.sidtunez.com eine Bibliothek für Produktionsmusik sowie einen Streaming-Radiodienst zur Beschallung von Geschäftsräumen (Ladenfunk). Diese Lizenzbedingungen regeln, unter welchen Voraussetzungen Nutzer (nachfolgend „Lizenznehmer“) die über die Website bereitgestellten Audioinhalte nutzen dürfen.

§ 1 Anbieter, Geltungsbereich, Adressatenkreis

1.1 Diese Lizenzbedingungen gelten für alle Verträge über (a) Lizenzen an einzelnen Titeln und Alben, (b) ASM Custom Mixe, (c) Zugänge zum SIDtunez Radio und (d) Free Downloads.

1.2 Das Angebot richtet sich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen sowie an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Für Verbraucher gelten ergänzend die besonderen Regelungen in § 8.1, § 10, § 11.7, § 11.8, § 13.2, § 18.1 und § 18.6.

1.3 Anbieter ist Herr Kai Hartwig welcher als „SIDtunez“ und „SIDtunez Production Music“ agiert; der Anbieter handelt als Freiberufler. Ein Handelsregistereintrag besteht nicht. SIDtunez versteht sich als die persönliche Production Music Bibliothek von Musiker und Komponist Kai Hartwig aka Soundcritters, Hartwigmedia. Es werden keine Werke von Drittanbietern angeboten oder vertrieben.

1.4 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Lizenznehmers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn SIDtunez ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Es gilt die Rangfolge: individuelle Vereinbarung in Textform, Lizenzurkunde, diese Lizenzbedingungen.

§ 2 Begriffe

Begriff

Bedeutung

Titel

Eine einzelne Musikaufnahme des Katalogs, einschließlich Alternativversionen und Kürzungen.

Stems

Einzelspuren oder Submixe eines Titels.

ASM-Mix

Ein vom Lizenznehmer im Audio Stem Mixer aus den Stems eines Titels erzeugter individueller Mix.

Produktion (Projekt)

Das vom Lizenznehmer hergestellte Endprodukt, in das ein Titel eingebunden ist (Film, Spot, Video, Podcast-Folge, Spiel, Präsentation, Website u. a.), einschließlich seiner Fassungen und Varianten. Umfang und Grenzen regelt § 4.4.

Kanal

Ein Nutzerkonto auf einer Plattform (z. B. ein YouTube-Kanal, ein TikTok-Konto).

Standort

Eine räumlich zusammenhängende Betriebsstätte des Lizenznehmers unter einer Anschrift.

Zone

Ein akustisch getrennt beschallter Bereich innerhalb eines Standorts mit eigenem Programm.

Verwertungsgesellschaft / PRO

Eine Organisation zur kollektiven Wahrnehmung von Urheber- oder Leistungsschutzrechten, insbesondere GEMA, GVL, SUISA, AKM, ASCAP, SESAC, PRS.

Lizenzurkunde

Der von SIDtunez nach Zahlungseingang ausgestellte Nachweis über Titel, Lizenzart, Lizenznehmer, Datum und Umfang.

§ 3 Rechteinhaberschaft, GEMA-Freiheit, Nachweise

3.1 Die Urheber- und Leistungsschutzrechte an den von SIDtunez angebotenen Musikaufnahmen sind durch das Urheberrechtsgesetz der Bundesrepublik Deutschland und internationale Abkommen geschützt. Sie verbleiben bei SIDtunez bzw. den jeweiligen Rechteinhabern. Der Lizenznehmer wird nicht Eigentümer der Musik, sondern erhält ein Nutzungsrecht im Umfang dieser Bedingungen.

3.2 KI-gestützt erzeugte Titel sind im Katalog gekennzeichnet. Nach derzeitiger Rechtslage kann an rein maschinell erzeugten Erzeugnissen ein Urheberrecht fehlen. SIDtunez räumt an diesen Titeln Nutzungsrechte im Umfang der eigenen Rechtsposition ein und hat die für die Verwertung erforderlichen Lizenzen bei den eingesetzten KI-Plattformen erworben. Der Lizenznehmer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass an KI-generierten Titeln keine Ausschließlichkeit besteht und Dritte identische oder ähnliche Erzeugnisse nutzen können. Etwaige Kennzeichnungspflichten für die eigene Produktion – etwa nach Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – obliegen dem Lizenznehmer.

3.3 Als „GEMA-frei“ gekennzeichnete Titel sind weltweit bei keiner Verwertungsgesellschaft angemeldet. Dies gilt sowohl für Gesellschaften, die Urheberrechte wahrnehmen (z. B. GEMA, SUISA, AKM, ASCAP, SESAC, PRS), als auch für Gesellschaften, die Leistungsschutzrechte wahrnehmen, insbesondere die GVL. Für die Nutzung dieser Titel fallen gegenüber Verwertungsgesellschaften daher keine gesonderten Vergütungen an. SIDtunez hat sich diese Freiheit von den beteiligten Komponisten, Interpreten und Rechteinhabern vertraglich bestätigen lassen (§ 3.5).

3.4 SIDtunez weist darauf hin, dass Verwertungsgesellschaften bei der öffentlichen Wiedergabe von Musik zunächst von einer Wahrnehmungsberechtigung ausgehen (sog. GEMA-Vermutung). Der Lizenznehmer kann daher zur Vorlage eines Nachweises aufgefordert werden. SIDtunez stellt hierfür die Unterlagen nach § 3.6 bereit.

3.5 SIDtunez garantiert, über die zur Einräumung der Rechte nach diesen Bedingungen erforderliche Rechtsposition zu verfügen und die Angaben zur GEMA-Freiheit vertraglich gegenüber den beteiligten Komponisten, Interpreten und Rechteinhabern abgesichert zu haben. Für die Rechtsfolgen einer Verletzung gelten § 11 und § 12.

3.6 Zu jeder kostenpflichtigen Lizenz stellt SIDtunez dem Lizenznehmer im Kundenkonto und per E-Mail eine Lizenzurkunde bereit. Auf Anforderung stellt SIDtunez zusätzlich unentgeltlich bereit: (a) ein Cue Sheet mit Titel, Komponist, Dauer und Nutzungsart zur Vorlage bei Sendern und Produktionsfirmen und (b) eine Bestätigung der GEMA- und GVL-Freiheit zur Vorlage gegenüber Verwertungsgesellschaften. Die Meldung der Produktion gegenüber Sendern und Dritten bleibt Sache des Lizenznehmers.

3.7 Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Audioproduktionen an Dritte zu unterlizenzieren. § 4.9 (Agenturen und Produktionsdienstleister) bleibt unberührt.

§ 4 Lizenzen an Titeln und Alben

4.1 Der Lizenzvertrag kommt mit Abschluss des Bestellvorgangs auf der Website und vollständigem Zahlungseingang zustande. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich. Mit dem Zahlungseingang entsteht das Nutzungsrecht; die Lizenzurkunde wird unverzüglich bereitgestellt.

4.2 SIDtunez gewährt dem Lizenznehmer ein einfaches (nicht ausschließliches), nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an dem lizenzierten Audiomaterial. Die Lizenz wird weltweit gewährt. Sie ist auf eine Produktion beschränkt (§ 4.4), innerhalb dieser Grenze jedoch zeitlich unbefristet: Sie endet nicht mit der Löschung des Kundenkontos, der Entfernung des Titels aus dem Katalog oder der Beendigung anderer Verträge zwischen den Parteien. Die unter dieser Lizenz erstellte Produktion darf dauerhaft und ohne Nachlizenzierung weiter genutzt, veröffentlicht und ausgewertet werden. Ein Übergang der Lizenz im Rahmen eines Betriebsübergangs oder einer Gesamtrechtsnachfolge ist zulässig und SIDtunez in Textform anzuzeigen.

4.3 Bearbeitungsrecht. Der Lizenznehmer darf den Titel für die Zwecke seiner Produktion kürzen, verlängern, loopen, schneiden, im Pegel und Klang bearbeiten, mit Bildmaterial und weiteren Tonspuren synchronisieren und mit anderen Werken verbinden. Nicht zulässig sind Entstellungen oder Beeinträchtigungen, die berechtigte geistige oder persönliche Interessen des Urhebers gefährden (§ 14 UrhG). Eine Nennung von SIDtunez oder des Komponisten ist nicht erforderlich; soweit rechtlich zulässig, verzichten die Urheber auf die Ausübung des Rechts auf Namensnennung (§ 13 UrhG).

4.4 Projektbindung. Eine erworbene Titellizenz berechtigt zur Nutzung des Titels in genau einer Produktion im Rahmen der gewählten Lizenzart. Die Produktion ist im Bestellvorgang zu bezeichnen und wird in der Lizenzurkunde ausgewiesen. Zu derselben Produktion gehören auch deren Fassungen und Varianten: Kürzungen und Langfassungen, Sprachfassungen, Formatvarianten für verschiedene Ausspielwege sowie Trailer und Teaser zu eben dieser Produktion. Nicht zu derselben Produktion gehören insbesondere weitere Folgen einer Serie, weitere Videos eines Kanals, weitere Motive oder Wellen einer Kampagne sowie Produktionen für weitere Auftraggeber; hierfür ist jeweils eine eigene Lizenz zu erwerben. Die Lizenz berechtigt nicht zur Nutzung durch verbundene Unternehmen oder Dritte. § 4.9 bleibt unberührt.

4.5 SIDtunez bietet die folgenden Lizenzarten an; die im Shop hinterlegte Nutzungsmatrix ist Vertragsbestandteil. Bei Widersprüchen zwischen Matrix und diesen Bedingungen gehen diese Bedingungen vor.

4.6 Online / Social Media Lizenz

Der Lizenznehmer darf die Musik für alle Social-Media-Plattformen wie Facebook, TikTok, X (Twitter), Instagram und andere Online-Inhalte kommerziell nutzen. Eingeschlossen sind Websites, Newsletter, Online-Werbung, Podcasts und interne Unternehmenskommunikation. Nicht eingeschlossen sind Ausstrahlung in Rundfunk und Kino.

4.7 Media / Sync Lizenz

Alle Nutzungsoptionen der Online-Lizenz sind enthalten. Darüber hinaus darf der Lizenznehmer die Musik für Fernsehen und Kino nutzen. Weitere Nutzungsmöglichkeiten sind z. B. Messen, Verkaufsstellen, öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Spieleentwicklung und Dokumentarfilme. Bei Ausstrahlung im Rundfunk ist der Lizenznehmer verpflichtet, das Cue Sheet nach § 3.6 beim Sender einzureichen und die Titel darin als nicht bei einer Verwertungsgesellschaft angemeldet auszuweisen.

4.8 YouTube-Lizenz

Die YouTube-Lizenz berechtigt ausschließlich zur Nutzung des Titels in einem YouTube-Video des Lizenznehmers und schließt die Monetarisierung dieses Videos über den eigenen Kanal sowie die Freischaltung nach § 7 ein. Nicht umfasst sind alle übrigen Plattformen und Verwertungsformen, insbesondere Facebook, Instagram, TikTok, X, Websites, Newsletter, Podcasts, Werbung außerhalb von YouTube, Rundfunk und Kino; hierfür ist die Online/Social-Media-Lizenz (§ 4.6) oder die Media/Sync-Lizenz (§ 4.7) erforderlich. Die Projektbindung nach § 4.4 gilt: eine Lizenz berechtigt zur Nutzung in einem Video.

4.9 Agenturen und Produktionsdienstleister

Agenturen, Produktionsfirmen, Musikstudios, Tonstudios und freiberufliche Dienstleister dürfen Titel im Auftrag eines Kunden lizenzieren und in Produktionen für diesen Kunden einsetzen. Voraussetzungen: (a) der Endkunde wird im Bestellvorgang namentlich benannt und in der Lizenzurkunde ausgewiesen – hierfür muss das Feld „Projekt“ während des Bestellvorgangs entsprechend ausgefüllt werden; (b) das Nutzungsrecht steht dem benannten Endkunden für die betreffende Produktion zu und geht mit deren Abnahme auf ihn über; (c) eine darüber hinausgehende Unterlizenzierung, insbesondere die Nutzung desselben Titels für weitere, nicht benannte Kunden, ist unzulässig und erfordert eine eigene Lizenz je Endkunde. 

4.10 Free Download für Test- und Layoutzwecke

Der kostenlose Download ist jederzeit möglich. Die Musikdateien stellen wir als MP3, 128 kbit, Stereo bereit. Sie dürfen ausschließlich intern zu Test-, Layout- und Abnahmezwecken verwendet werden, insbesondere in Rohschnitten, Animatics und Präsentationen gegenüber Auftraggebern. Jede Veröffentlichung, jede Verbreitung an unbeteiligte Dritte und jede Nutzung im fertigen Endprodukt sind ausgeschlossen – gleich, ob kommerziell oder nicht. Vor Veröffentlichung der Produktion ist eine kostenpflichtige Lizenz zu erwerben.

4.11 ASM Custom Mix

ASM-Mixe (Audio Stem Mixer) werden durch den Kunden selbst auf Basis der Audio-Stems eines Musikstückes im Editor der Website zusammengestellt. Mit Klick auf „Mix kaufen“ wird der finale Mix nach Zahlung als WAV-Download bereitgestellt. ASM Custom Mixe haben die gleichen Nutzungsbedingungen wie die Media/Sync-Lizenz.

Bereitstellung und Löschung: Ein bezahlter ASM-Mix steht 2 Tage ab Kauf im Kundenkonto zum Download bereit. Danach wird die Mix-Datei gelöscht; der Bestellbeleg und die Lizenzurkunde bleiben dauerhaft erhalten, und die Lizenz nach § 4.2 bleibt unbefristet bestehen. Unbezahlte oder abgebrochene Mixe werden nach 24 Stunden samt zugehöriger offener Bestellung entfernt; bei aktivem Abbruch im Zahlungsvorgang erfolgt die Löschung sofort.

§ 5 SIDtunez Radio (Ladenfunk)

5.1 Das SIDtunez Radio ist für die kommerzielle Nutzung freigegeben nach Kauf eines Zugangs. Alle im Radio laufende Musik kann kommerziell genutzt werden und ist gemafrei. Die Nutzung erfolgt pro Firmenstandort und pro Zone.

5.2 Gegenstand ist die Übertragung eines Musikprogramms über das Internet zur Beschallung der Geschäftsräume des Lizenznehmers. Der Zugang berechtigt zur Wiedergabe an einem Standort in der im Tarif angegebenen Zahl von Zonen. Für jeden weiteren Standort und jede weitere Zone ist ein zusätzlicher Zugang erforderlich. Die Wiedergabe außerhalb der Geschäftsräume, die Weiterverbreitung, die Einbindung in eigene Dienste oder Apps sowie jede Aufzeichnung oder jeder Mitschnitt des Programms sind unzulässig.

5.3 Der Kunde erhält die Möglichkeit, das Radio 60 Minuten kostenfrei zu testen; danach ist der Kauf eines Zugangs erforderlich. SIDtunez bietet verschiedene Zugänge an, die im Radio-Frontend dargestellt sind.

5.4 Laufzeit und Kündigung. Der Vertrag läuft über die im Tarif angegebene Laufzeit und verlängert sich danach nicht automatisch. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 

5.5 Preisanpassung. SIDtunez kann die Entgelte mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen in Textform zum Beginn einer Verlängerungsperiode anpassen. Der Lizenznehmer kann den Vertrag in diesem Fall zum Wirksamwerden der Anpassung außerordentlich kündigen; auf dieses Recht wird in der Ankündigung hingewiesen.

5.6 Ende der Nutzungsbefugnis. Mit Beendigung des Vertrages endet das Recht zur Wiedergabe. Die Wiedergabe ist unverzüglich einzustellen. Anders als bei Titellizenzen nach § 4.2 wirkt der Radiozugang nicht über die Vertragslaufzeit hinaus.

5.7 Verfügbarkeit. SIDtunez ist um eine hohe Verfügbarkeit bemüht, schuldet jedoch keine ununterbrochene Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt. Zusammensetzung und Umfang des Programms können sich ändern; ein Anspruch auf bestimmte Titel besteht nicht.

5.8 Nachweis. Auf Anforderung stellt SIDtunez eine Bestätigung nach § 3.6 zur Vorlage gegenüber GEMA und GVL bereit. Damit ist für die Wiedergabe des SIDtunez Radios in den Geschäftsräumen weder eine GEMA- noch eine GVL-Lizenz erforderlich.

§ 6 Einschränkungen

6.1 Die Musik oder Teile davon dürfen nicht in Musikarchiven oder Musikdatenbanken verwendet, verbreitet oder zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus ist es untersagt, die Musik in Peer-to-Peer-Netzwerken (P2P) wie eMule, BitTorrent usw. zu handeln oder zu platzieren.

6.2 Der Lizenznehmer darf Musik oder Teile davon nicht zum Zwecke des Weiterverkaufs als eigenständiges Produkt oder zur Weiterlizenzierung reproduzieren. Das Audiomaterial muss immer mit anderen Medien wie Trailern, Filmen, Multimedia-Anwendungen usw. kombiniert werden. Dies gilt auch für modifizierte Musiktitel. Ausgenommen ist die Wiedergabe über das SIDtunez Radio nach § 5.

6.3 Dem Lizenznehmer ist es nicht gestattet, das Audiomaterial in einer Weise zu verwenden, die Material enthält, das ihm nicht gehört oder für dessen Verwendung er keine Genehmigung eines dritten Eigentümers hat.

6.4 Die Nutzung eines Titels als Titel-, Erkennungs- oder Kennmelodie einer Produktion ist zulässig. Da die Lizenz nicht ausschließlich ist, besteht kein Anspruch auf Exklusivität; Dritte können denselben Titel gleichzeitig nutzen. Wer Exklusivität benötigt, wende sich an SIDtunez.

6.5 Es ist nicht gestattet, die Audioproduktionen in sogenannten „Website-Vorlagen“ zu verwenden, die ohne Zustimmung von SIDtunez zum Weiterverkauf hergestellt werden. Entsprechendes gilt für Templates, Presets, Baukästen und Apps, in denen die Musik als weiterverwendbarer Bestandteil an Dritte gelangt.

6.6 Eine Nutzung, die gegen die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland oder der Europäischen Union verstößt oder der öffentlichen Ordnung oder den guten Sitten zuwiderläuft, ist nicht zulässig. Unzulässig sind insbesondere Nutzungen im Zusammenhang mit Hassrede, Volksverhetzung, extremistischer Propaganda, Gewaltverherrlichung, Diskriminierung sowie pornografischen Inhalten.

6.7 Audioproduktionen von SIDtunez dürfen weltweit bei keiner Verwertungsgesellschaft (z. B. GEMA, GVL, SUISA, BMI, ASCAP usw.) registriert werden. Dies gilt auch für selbst erstellte Voiceover-Produktionen (z. B. Audiogeschichten, Meditationen). Alle Kosten oder Verluste, die durch eine solche Registrierung entstehen, trägt der Lizenznehmer, der die Registrierung veranlasst hat. Gleiches gilt für die Anmeldung bei Verwertungsstellen wie SoundExchange oder der MLC.

6.8 Nicht lizenziert werden Musikproduktionen ferner für:

·        bekannte rechtswidrige Nutzung wie Hassreden;

·        Projekte mit pornografischen Inhalten;

·        die Registrierung der Musik bei einer Verwertungsgesellschaft;

·        die Registrierung der Musik im YouTube-Content-ID-Programm;

·        das erneute Hochladen des einzelnen Musiktitels auf eine beliebige Plattform;

·        die Veröffentlichung eines Titels als eigenständiger Musikrelease über Vertriebe oder Streamingdienste;

·        das Training, die Feinabstimmung oder die Evaluierung von KI-Modellen sowie die Aufnahme in Trainingsdatensätze;

·        die Übermittlung an Anbieter von Audio-Fingerprinting-Technologien.

6.9 Für die Rechtsfolgen von Verstößen gelten § 13 (pauschalierter Schadensersatz) und § 16 (Sperrung und Kündigung).

§ 7 YouTube Content ID, Freischaltung, Fingerprinting

7.1 Der Katalog von SIDtunez ist über den Dienstleister AdRev im Content-ID-System von YouTube registriert. Wenn der Lizenznehmer Musik von SIDtunez auf YouTube hochlädt, kann daher automatisch ein Urheberrechtsanspruch („Claim“) angezeigt werden. Ein solcher Claim ist eine automatisierte Systemmeldung und stellt keinen Mangel der Lizenz dar.

7.2 Freischaltung (Whitelisting). Nach Erwerb einer kostenpflichtigen Lizenz teilt der Lizenznehmer SIDtunez die URL des freizuschaltenden Videos per E-Mail oder über das Formular im Kundenkonto mit – während oder nach dem Kaufvorgang. SIDtunez veranlasst die Freischaltung innerhalb von fünf Werktagen nach vollständiger Mitteilung und Zahlungseingang. Die Anzahl der freischaltbaren Videos richtet sich nach der Lizenzart und ist der Nutzungsmatrix zu entnehmen. Nach der Freischaltung werden bestehende Claims auf dem Kanal entfernt. Die Freischaltung ist eine technische Maßnahme gegenüber YouTube und erweitert den Lizenzumfang nach § 4.4 nicht: Sie ersetzt keine Lizenz für weitere Videos desselben Kanals.

7.3 Als kostenlose Möglichkeit kann der Lizenznehmer sein Video über seinen eigenen YouTube-Kanal und/oder sein AdSense-Konto monetarisieren – nicht über Content ID. Die Freischaltung nach § 7.2 ist Voraussetzung dafür, dass die Einnahmen beim Lizenznehmer verbleiben.

7.4 Es ist dem Lizenznehmer nicht gestattet, eine mit Musik von SIDtunez erstellte Produktion über einen Distributor (z. B. CD Baby) oder einen Content-ID-Dienstleister (z. B. AdRev) an das Content-ID-System von YouTube oder anderer Plattformen zu übermitteln. Nach den Nutzungsbedingungen von YouTube Content ID dürfen nicht exklusiv lizenzierte Musikstücke nicht an das Content-ID-System übermittelt werden. Musik von SIDtunez wird nicht exklusiv lizenziert. Eine Registrierung bei einem Content-ID-Dienstleister führt zu falschen Urheberrechtsansprüchen zwischen den Lizenznehmern. SIDtunez behält sich das Recht vor, die Entfernung zu verlangen.

7.5 Es ist dem Lizenznehmer nicht gestattet, seine Produktion an Unternehmen zum Zweck der Nutzung von Audio-Fingerprinting-Technologien zu übermitteln.

7.6 Andere Plattformen. Für Meta und weitere Plattformen erfolgt eine Freischaltung, soweit die Plattform ein entsprechendes Verfahren bereitstellt. TikTok kann Videos mit extern lizenzierter Musik unabhängig von der Lizenzlage stummschalten oder sperren; dies liegt außerhalb des Einflussbereichs von SIDtunez und stellt keinen Mangel dar.

7.7 Bei der YouTube-Lizenz (§ 4.8) erfolgt die Freischaltung nur für das lizenzierte Video nicht für den gesamten Kanal.

§ 8 Preise, Zahlung, Steuern

8.1 Alle Preisangaben im Shop verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.  Im Bestellvorgang werden die Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ausgewiesen. Der jeweils maßgebliche Preis wird im Bestellvorgang vor Abgabe der Bestellung angezeigt und auf der Rechnung ausgewiesen.

8.2 Auf die Einräumung urheberrechtlicher Nutzungsrechte wird der ermäßigte Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG angewendet, sofern die Rechtseinräumung den wesentlichen Inhalt der Leistung bildet. Auf Leistungen, bei denen dies nicht der Fall ist – insbesondere den Radiodienst nach § 5 – wird der Regelsteuersatz angewendet. Der jeweils anwendbare Satz wird im Bestellvorgang und auf der Rechnung ausgewiesen.

8.3 Bei Lizenznehmern mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat, die eine gültige USt-IdNr. angeben, geht die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger über (Reverse Charge); bei Sitz in einem Drittland ist die Leistung in Deutschland nicht steuerbar. Die Richtigkeit der USt-IdNr. verantwortet der Lizenznehmer.

8.4 Die Zahlung erfolgt über die im Shop angebotenen Zahlungsarten. Die Lizenz entsteht erst mit vollständigem Zahlungseingang. Bei Rückbuchung oder Zahlungsausfall entfällt die Lizenz rückwirkend.

8.5 Alle Musikproduktionen werden als digitale Downloads bereitgestellt. Der Kunde muss darauf achten, dass die im Kaufvorgang angegebene E-Mail-Adresse gültig ist, da die Download-Daten an diese Adresse gesendet werden.

§ 9 Bereitstellung, Backup

9.1 Der Lizenznehmer ist eigenständig für das Backup und den Download seiner lizenzierten Musikstücke sowie der zugehörigen Rechnungen verantwortlich.

9.2 SIDtunez hält Downloads, Lizenzurkunden und Rechnungen im Kundenkonto für mindestens 12 Monate ab Kauf bereit; für ASM-Mixe gilt § 4.11. Ein darüber hinausgehender Anspruch auf Vorhaltung oder erneute Bereitstellung besteht nicht. Der Wegfall der Datei berührt den Bestand der Lizenz nach § 4.2 nicht.

§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher

10.1 Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Einzelheiten und das Muster-Widerrufsformular ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung, die im Bestellvorgang und auf der Website bereitgestellt wird.

10.2 Digitale Inhalte (Titel, Alben, ASM-Mixe, Downloads): Das Widerrufsrecht erlischt, wenn SIDtunez mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Verbraucher (a) ausdrücklich zugestimmt hat, dass SIDtunez vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnt, und (b) seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung sein Widerrufsrecht verliert (§ 356 Abs. 5 BGB). SIDtunez holt beide Erklärungen im Bestellvorgang gesondert ein, protokolliert sie und bestätigt sie in Textform.

10.3 Radio-Zugänge (Dienstleistung): Beginnt die Leistung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist und widerruft er, schuldet er Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung (§ 357a BGB). Das Widerrufsrecht erlischt bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung, wenn die Voraussetzungen des § 356 Abs. 4 BGB erfüllt sind.

10.4 Unternehmern steht kein Widerrufsrecht zu.

§ 11 Gewährleistung und Haftung

11.1 Für Rechtsmängel gilt die Garantie nach § 3.5.

11.2 SIDtunez haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

11.3 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet SIDtunez nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Lizenznehmer regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

11.4 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn, Datenverlust, entgangene Geschäfte, Verträge, Goodwill und Ersparnisse, für Schäden aus dem Kontext, in dem der Lizenznehmer die Audioinhalte einsetzt, sowie für Maßnahmen von Plattformen (Sperrung, Stummschaltung, Demonetarisierung), die nicht auf einem Verstoß von SIDtunez beruhen.

11.5 Die Haftung nach § 11.3 ist der Höhe nach begrenzt auf die Summe der Entgelte, die der Lizenznehmer für die betroffenen Titel gezahlt hat, mindestens jedoch 150,00 EUR je Schadensfall; beim Radiodienst auf das für die laufende Vertragsperiode gezahlte Entgelt, mindestens jedoch 150,00 EUR. Die Freistellung nach § 12.1 ist abweichend hiervon auf 1.200,00 EUR je Schadensfall gedeckelt. § 11.2 bleibt unberührt.

11.6 Für KI-generierte Titel (§ 3.2) übernimmt SIDtunez keine Gewähr für Schutzfähigkeit oder Ausschließlichkeit. Ändert sich die Rechtslage zu KI-generierten Inhalten, informiert SIDtunez die betroffenen Lizenznehmer, soweit möglich.

11.7 Gegenüber Unternehmern verjähren Ansprüche in 12 Monaten ab Kenntnis; § 11.2 bleibt unberührt. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

11.8 Für Verbraucherverträge über digitale Produkte gelten ergänzend die §§ 327 ff. BGB. SIDtunez stellt die für die Vertragsmäßigkeit erforderlichen Aktualisierungen bereit und informiert hierüber (§ 327f BGB); bei einmalig bereitgestellten Musikdateien beschränkt sich dies auf den Zeitraum, den der Verbraucher nach der Art des Vertrags erwarten kann.

§ 12 Freistellung

12.1 SIDtunez stellt den Lizenznehmer von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass die vertragsgemäße Nutzung eines lizenzierten Titels Rechte Dritter verletzt. Voraussetzung ist, dass der Lizenznehmer SIDtunez unverzüglich in Textform informiert, kein Anerkenntnis abgibt, SIDtunez die Verteidigung und Vergleichsverhandlungen überlässt und angemessen mitwirkt. Die Freistellung ist je Schadensfall auf den in § 11.5 genannten Freistellungshöchstbetrag begrenzt.

12.2 Der Lizenznehmer stellt SIDtunez von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Bedingungen durch ihn beruhen – insbesondere auf einer Registrierung bei einer Verwertungsgesellschaft oder im Content-ID-System, einer unzulässigen Unterlizenzierung, einer unzulässigen Nutzungsart oder auf von ihm eingebrachtem Fremdmaterial.

§ 13 Pauschalierter Schadensersatz

13.1 Verstößt der Lizenznehmer schuldhaft gegen § 3.7, § 6.1, § 6.2, § 6.5, § 6.7, § 6.8 oder § 7.4, schuldet er einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe des dreifachen der für den betroffenen Titel maßgeblichen Lizenzgebühr, mindestens jedoch 250,00 EUR je Verstoß. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Lizenznehmer, der Nachweis eines höheren Schadens SIDtunez vorbehalten. Die Pauschale wird auf weitergehende Ansprüche angerechnet.

13.2 Gegenüber Verbrauchern gilt § 13.1 nicht; es bleibt bei den gesetzlichen Ansprüchen.

§ 14 Referenznennung

14.1 SIDtunez darf den Namen des Lizenznehmers, dessen Logo, den Projektnamen und einen Link zu dessen Website als Referenz auf www.sidtunez.com und in Vertriebsunterlagen nennen, wenn der Lizenznehmer im Bestellvorgang oder in Textform eingewilligt hat. Die Einwilligung ist freiwillig, hat keinen Einfluss auf den Vertrag und kann jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden; SIDtunez entfernt die Nennung dann unverzüglich.

§ 15 Datenschutz

15.1 Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten regelt die Datenschutzerklärung unter www.sidtunez.com. SIDtunez setzt zur Vertragsdurchführung Dienstleister ein, insbesondere für Hosting, Speicherung, Zahlungsabwicklung, E-Mail-Versand und die Verwaltung von Content-ID-Freischaltungen; diese werden nach Art. 28 DSGVO gebunden. Eine Weitergabe der Kundendaten zu Werbezwecken Dritter erfolgt nicht.

§ 16 Sperrung und Kündigung aus wichtigem Grund

16.1 Bei einem erheblichen Verstoß gegen § 6 oder § 7 kann SIDtunez den Zugang nach vorheriger Abmahnung mit angemessener Fristsetzung sperren und die betroffene Lizenz widerrufen. Bei besonders schweren Verstößen – insbesondere Registrierung bei einer Verwertungsgesellschaft oder im Content-ID-System, gewerblicher Weiterverkauf – ist die Abmahnung entbehrlich.

16.2 Der Widerruf erfasst nicht Produktionen, die vor dem Verstoß rechtmäßig erstellt und veröffentlicht wurden, es sei denn, der Verstoß liegt gerade in dieser Produktion. Ansprüche nach § 12.2 und § 13 bleiben unberührt.

§ 17 Fassungsstand und Änderungen

17.1 Für gekaufte Titellizenzen, ASM-Mixe und Alben gilt dauerhaft die Fassung dieser Bedingungen, die bei Vertragsschluss galt. Die jeweilige Fassung wird dem Lizenznehmer in Textform bereitgestellt und ist in der Lizenzurkunde nach Versionsnummer und Datum bezeichnet. Spätere Änderungen wirken nicht auf bereits erworbene Lizenzen.

17.2 Für Radio-Zugänge kann SIDtunez diese Bedingungen mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen in Textform ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage, Rechtsprechung oder technische Gegebenheiten erforderlich ist und den Lizenznehmer nicht unangemessen benachteiligt. Widerspricht der Lizenznehmer nicht innerhalb der Frist, gilt die Änderung als angenommen; auf Frist, Widerspruchsrecht und die Folgen wird in der Ankündigung hingewiesen. Im Fall des Widerspruchs kann jede Partei zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.

§ 18 Schlussbestimmungen

18.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts. Ist der Lizenznehmer Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland, bleiben zwingende verbraucherschützende Bestimmungen seines Aufenthaltsstaates unberührt.

18.2 Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Singen am Hohentwiel. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Singen am Hohentwiel. Die Gerichtsstandvereinbarung gilt nur gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (§ 38 ZPO). Gegenüber Kleingewerbetreibenden und Freiberuflern, die keine Kaufleute sind, greift sie nicht; insoweit gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

18.3 Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein, so werden die Parteien oder ein zuständiges Gericht anstelle dieser Bestimmung eine Bestimmung setzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck möglichst nahekommt.

18.4 Sie bestätigen, dass Sie diese Vereinbarung gelesen und verstanden haben und vor der Zustimmung die Möglichkeit hatten, unabhängigen Rechtsbeistand einzuholen.

18.5 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Vertragssprache ist Deutsch; Übersetzungen dienen nur der Information, im Zweifel gilt die deutsche Fassung.

18.6 Verbraucherstreitbeilegung. SIDtunez ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).