Warum private Streaming-Dienste im Geschäft nicht erlaubt sind
Ein weit verbreiteter Irrtum: „Ich habe doch ein Streaming-Abo, das läuft einfach im Laden." Rechtlich ist das nicht gedeckt. Private Abos von Spotify, Apple Music und Co. sind ausdrücklich nur für den privaten Gebrauch lizenziert. Die öffentliche Wiedergabe in Geschäftsräumen ist damit nicht abgedeckt – unabhängig davon, ob Kundschaft anwesend ist.
Für die gewerbliche, öffentliche Wiedergabe braucht es eine eigene Lösung. Klassisch heißt das: Gebühren an die Verwertungsgesellschaften. Es sei denn, die Musik ist frei davon.
GEMA-frei allein reicht beim Ladenfunk nicht
Viele kennen die GEMA, wenige die GVL – für Ladenfunk zählen beide.
GEMA
Nimmt die Urheberrechte der Komponisten wahr. GEMA-frei = keine Urheberrechtsabgaben bei der Wiedergabe.
GVL
Nimmt die Leistungsschutzrechte der Künstler und Tonträgerhersteller wahr. GVL-frei = keine Leistungsschutzabgaben.
Für eine wirklich abgabenfreie Beschallung muss die Musik sowohl GEMA-frei als auch GVL-frei sein.
Was GVL-freies Streaming-Radio ausmacht
Ein GVL-freies Streaming-Radio spielt ausschließlich Musik, die bei keiner Verwertungsgesellschaft angemeldet ist – weder für Urheber- noch für Leistungsschutzrechte. Damit fallen für die Wiedergabe in den Geschäftsräumen weder GEMA- noch GVL-Gebühren an. Statt laufender Abgaben zahlt das Unternehmen einen planbaren Tarif für den Zugang – in der Regel pro Standort und Zone.
Rechtssicher bei Kontrollen bleiben
Auch bei GVL-freier Musik gilt die sogenannte GEMA-Vermutung: Bei einer Kontrolle wird zunächst eine Wahrnehmungsberechtigung angenommen, und es kann ein Nachweis verlangt werden. Ein professioneller Anbieter stellt dafür die passenden Unterlagen bereit:
Freiheitsnachweis
Bestätigung der GEMA- und GVL-Freiheit zur Vorlage – belegt, dass keine Lizenz der Gesellschaften nötig ist.
Titel-Dokumentation
Nachvollziehbare Musikliste – Sicherheit gegenüber Kontrolleuren und in der eigenen Buchhaltung.
Worauf es bei gutem Business-Radio ankommt
Rechtssicherheit ist die Grundlage – ein gutes System kann mehr.
Gleiche Lautstärke
Lautheits-Normalisierung verhindert störende Sprünge zwischen den Titeln.
Zeitgesteuert
Ruhiger am Vormittag, lebhafter zur Stoßzeit – über einen Wochen-Planer.
Kuratierte Sender
Passend zur Branche und Marke – ohne manuelle Playlist-Pflege.
Keine Werbung
Anders als klassisches UKW-Radio – keine Unterbrechungen.
Für wen sich das lohnt
Besonders für Betriebe mit dauerhafter, öffentlicher Musiknutzung.
Einzelhandel
Planbare Kosten über viele Standorte hinweg – ideal für Filialisten.
Gastronomie & Hotel
Stimmige Atmosphäre ohne Rechterisiko im laufenden Betrieb.
Praxen & Büros
Dezente Beschallung im Wartebereich – rechtssicher und ruhig.
Sound fürs Geschäft. Ohne Gebühren.
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